Eigentümer?

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Nutzungsvertrages auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus errichtet, das er selbst bewohnt, ist er nur dann dessen wirtschaftlicher Eigentümer, wenn das Nutzungsrecht veräußerlich und vererblich ausgestaltet ist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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