Schaffen es die klobigen Fahrzeuge der kommunalen Müllentsorgung nicht bis vor die Haustüren der Bewohner, dann müssen sich eben regelmäßig die Bürger mit ihren Abfalltonnen auf den Fußweg zu einer verkehrsgünstigeren Verladestelle machen. So jedenfalls sieht es das Gericht.
Die Abfallgefäße in der betroffenen Wohngegend waren früher direkt an den Grundstücksgrenzen abgeholt worden. Dann aber kamen neuere und breitere Entsorgungsfahrzeuge zum Einsatz, die in engeren Straßen nicht mehr wenden können. Daraufhin wurden die Bewohner beauflagt, ihre Abfalltonnen nunmehr selbst bis an entsprechend gekennzeichnete Übergabestellen zu karren. Für den dagegen klagenden Grundstücksbesitzer immerhin jede Woche und bei jedem Wetter 60 Meter hin und zurück.
Redaktion (allg.)
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