Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter vom Vermieter eine Abrechnung und gegebenenfalls Auszahlung der von ihm gezahlten Mietkaution verlangen. Dem Vermieter steht allerdings eine angemessene Prüfungsfrist zu, damit er etwaige noch offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis abrechnen kann.
Bei Wohnraum beträgt die Prüfungsfrist in der Regel sechs Monate. Diese Frist kann im Einzelfall, insbesondere bei gewerblichen Mietverhältnissen auch länger sein. Über die Länge der Frist sind sich die Gerichte nicht einig. Sind seit Beendigung des Mietverhältnisses aber schon 33 Monate vergangen, hat der Vermieter in jedem Fall über die Kaution abzurechnen.
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