Kommt ein Finanzgericht entgegen dem Finanzamt zu dem Ergebnis, dass ein Grundstückstauschgeschäft einer Erbengemeinschaft keinen grunderwerbssteuerechtlichen Vorgang auslöst, weil die Mitglieder vor Abschluss des Geschäfts eine GbR gegründet haben, obwohl die rechtliche Statuierung erst einen Tag später erfolgte, liegt keine rechtsfehlerhafte Tatsachenfeststellung vor.
Ist bei der Tatsachenfeststellung die Veräußerung einer Teilfläche von 10 qm unberücksichtigt geblieben, kann deshalb kein Verfahrensverstoß angenommen werden, wenn dies wegen der anderweitigen Auslegung rechtlich unerheblich bleibt.
Redaktion (allg.)
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