Wohngeld nicht gezahlt

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Einem Schuldner, dem eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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