Erste Mieterstromanlage in Teltow-Fläming

Die Luckenwalder Wohnungsgenossenschaft mbH errichtet bis Herbst eine Photovoltaikanlage auf dem Wohnhaus Salzufler Allee 32-36. Mit von der Partie: die Bürgerenergiegenossenschaft Teltow-Fläming sowie die Städtischen Betriebswerke.

Ein typischer Plattenbau in Luckenwalde, Salzufler Allee, erhält eine Photovoltaikanlage. FOTO: LUCKENWALDER WOHNUNGSGESELLSCHAFT GMBH
Ein typischer Plattenbau in Luckenwalde, Salzufler Allee, erhält eine Photovoltaikanlage. FOTO: LUCKENWALDER WOHNUNGSGESELLSCHAFT GMBH

Die erste Mieterstromanlage im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming wird eine Lesitung von rund 72 kWp haben.

Verringerung der Wohnnebenkosten

„Der Stromverbrauch im Quartier Salzufler Allee 32-36 mit 50 Wohneinheiten liegt derzeit bei rund 100.000 KWh im Jahr. Circa ein Drittel (36.500 kWh) davon kann zukünftig von der Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt werden. Da die Zeiten der Erzeugung und des Verbrauchs nicht immer identisch sind, entsteht tagsüber ein Überschuss von ca. 27.000 kWh (ca. 41%), der dann in unser Netz eingespeist wird“, so Christian Buddeweg, Geschäftsführer der Städtischen Betriebswerke.

Durch die Erzeugung des Photovoltaikstroms sollen jährlich ca. 38.000 kg klimaschädliches CO2 vermieden werden . Abhängig vom Ergebnis der Ausschreibung und Verfügbarkeit des ausführenden Unternehmens rechnen alle Partner mit einer Realisierung des Projektes bis Ende September 2019.

Frank Schmidt, Geschäftsführer der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft, ergänzt: „Mieterstromanlagen leisten nicht nur einen großen Beitrag zum Klimaschutz, sondern tragen auch zur nachhaltigen Verringerung der Wohnnebenkosten bei. Die Kosten für den Anteil des Mieterstroms an den gesamten Stromkosten bleiben für einen Zeitraum von 20 Jahren weitestgehend stabil. Die Mieter beziehen den lokal erzeugten Sonnenstrom nicht nur direkt vom eigenen Dach, die Städtischen Betriebswerke können den Photovoltaikstrom auch mindestens 10 Prozent günstiger anbieten, als den eigenen Local Classic Tarif.“

Anwendung des Mieterstromgesetzes

„Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen, hat der Bundestag am 29. Juni 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Ziel war es, dass Mieter in ähnlicher Weise von den Kostenvorteilen des an Ort und Stelle erzeugten und ohne Umweg über das öffentliche Netz verbrauchten Stroms profitieren, wie zuvor nur die Besitzer von Eigenheimen mit eigener Photovoltaikanlage“, erläutert der Vorsitzende der Energiegenossenschaft Detlev von der Heide.

 

Weiterführende Links:
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