Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Zur Begründung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters genügt es, dass der Mieter anhand des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchen Mietrückständen der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung heranzieht. Weitere Angaben sind - auch bei komplizierten Berechnungen des Rückstandes - nicht erforderlich.
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