Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Gericht: BGH
Urteil vom: 12.05.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 96/09

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Zur Begründung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters genügt es, dass der Mieter anhand des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchen Mietrückständen der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung heranzieht. Weitere Angaben sind - auch bei komplizierten Berechnungen des Rückstandes - nicht erforderlich.

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