Außerordentliche Kündigung und Schadensersatz

Gericht: AG
Urteil vom: 31.10.2013
Aktenzeichen: 37 C 333/13
Stadt: Saarbrücken

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Ein Mieter, der nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Miete nachzahlt, die Kündigung aber akzeptiert, bleibt dem Vermieter bei vorzeitigem Auszug für den dadurch entstehenden Mietausfall schadensersatzpflichtig.

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