DSGVO - Einwilligung - Verein - öffentliche Mitgliederliste auf der Website
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass für die Verarbeitung von Daten eine Rechtsgrundlage bestehen muss. Eine Einwilligung des Betroffenen kann eine solche Rechtsgrundlage sein. Eine Einwilligung muss dabei konkret sein und insbesondere den Zweck der Datenverarbeitung enthalten. Groß Rechtsanwälte habe dieses Muster entworfen. Dieses Muster enthält die für eine Einwilligung wesentlichen Punkte. Das Muster bezieht sich auf die Situation, dass Sie die Vereinsmitglieder auf Ihrer Website benennen wollen. Die Darstellung der Vereinsmitglieder kann für das einzelne Mitglied und auch für den Verein von Vorteil sein. Beispielsweise kann der Verein dadurch präsentieren, dass er eine Vielzahl von Mitgliedern vertritt und bekommt damit mehr Gewicht bei Verhandlungen des Vereins mit Dritten. Die Mitglieder können sich über die Website präsentieren und erhalten so weitere Kontakte und Verbindungen.