DSGVO - Einwilligung - Verein - öffentliche Mitgliederliste auf der Website

Bild

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass für die Verarbeitung von Daten eine Rechtsgrundlage bestehen muss. Eine Einwilligung des Betroffenen kann eine solche Rechtsgrundlage sein. Eine Einwilligung muss dabei konkret sein und insbesondere den Zweck der Datenverarbeitung enthalten. Groß Rechtsanwälte habe dieses Muster entworfen. Dieses Muster enthält die für eine Einwilligung wesentlichen Punkte. Das Muster bezieht sich auf die Situation, dass Sie die Vereinsmitglieder auf Ihrer Website benennen wollen. Die Darstellung der Vereinsmitglieder kann für das einzelne Mitglied und auch für den Verein von Vorteil sein. Beispielsweise kann der Verein dadurch präsentieren, dass er eine Vielzahl von Mitgliedern vertritt und bekommt damit mehr Gewicht bei Verhandlungen des Vereins mit Dritten. Die Mitglieder können sich über die Website präsentieren und erhalten so weitere Kontakte und Verbindungen.

Förderung des Heizungstausches
GdW und Deutscher Mieterbund kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung die im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz vorgesehene einseitige Ausrichtung staatlicher Förderung auf private...
Frei
Bild Teaser
Wohneigentum
Body Teil 1
In einer Zweier-Eigentümergemeinschaft entschloss sich die eine Partei, auf ihrer Sondernutzungsfläche ein sieben Meter hohes Holzkreuz mit
Bauen für die Zukunft
Das Unternehmen möchte seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und will die CO2-Emissionen bei zukünftigen Filial-Neubauten, sowie bei Modernisierungsmaßnahmen reduzieren. An verschiedenen Standorten...
Blanke Fliesenzubehör
Das in Trockenbauweise zu verlegende, wassergeführte Flächenheiz-und -Kühlsystem Blanke Permatop Eco bietet eine Aufbauhöhe von nur 35 Millimetern inklusive Wärmedämmung und der bewährten Entkopplungs...