Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Gericht: BGH
Urteil vom: 18.05.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 271/10

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist. 2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.

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