Beim Thema Indexmiete herrscht aktuell Unsicherheit über die Zulässigkeit sowie die mit einer Indexmietvereinbarung verbundenen Rechte und Risiken für Vermieterinnen und Mieterinnen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten von entsprechenden Mietanpassungen.
Darüber hinaus werden praktische Tipps und Strategien vorgestellt, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die Indexmiete effektiv zu nutzen.
Inhalte
- Mietvertragliche Vereinbarung
- Folgen von Indexänderungen
- Bedeutung für andere Mieterhöhungen
- Durchführung einer Indexmietanpassung
- Risiken
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Inflation und stark steigende Nebenkosten führen zu Kritik am Indexmietvertrag. Der Deutsche Mieterbund fordert ein Verbot dieser Vertragsart, weil Mieter in einer doppelten Kostenfalle säßen. Alles halb so wild, meint das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter hätten eine Indexmiete vereinbart. In den Metropolen enthieltenb inzwischen 30 Prozent der abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung, die eine jährliche Mieterhöhung gemäß der Inflationsrate ermöglichen. In Berlin betreffe das sogar 70 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge.
Auf der Grundlage einer Befragung von 5.303 Mieterinnen und Mietern im Rahmen des sogenannten Ariadne-Projekts kommt das Institut IW zu dem Ergebnis, dass gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart haben. Die Befragung fand im Herbst 2022 statt.
weiterlesen: „Indexmiete ist kein flächendeckendes Phänomen“