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Die IVV-Urteilsdatenbank für Vermieter und Verwalter

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Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Maklerrecht, Nachbarrecht: Die IVV – Fachzeitschrift für die Wohnungswirtschaft – publiziert seit 1997 Nachrichten und Fachkommentare über Urteile und Beschlüsse aller deutschen Gerichtsinstanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof, die das Handeln von Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen bestimmen. Und monatlich kommen neue Artikel hinzu.

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Das Aktenzeichen des Urteils geben Sie bitte immer vollständig und mit Leerzeichen ein. Beispiel: 1 S 7620/22 WEG

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Gesamttrefferanzahl: 2980
203 C 73/23 | LG
Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung im Rahmen eines Mietverhältnisses ist pro Abrechnung in der Regel maximal einmal möglich. So entschied es das Amtsgericht Köln.
VIII R 12/21). | BFH
Immobilienverwaltungen benötigen Fahrzeuge. Mitarbeiter können Objektbesuche oder technische Dienste nicht ohne Firmenwagen erledigen. Steuerlich absetzen lassen sich nur die Kosten, die durch betriebliche Fahrten entstehen. Bei der Abgrenzung der privaten Nutzung sieht der Fiskus genau hin. Vor allem zwei Grauzonen bedürfen der Klärung.
5 S 4/23 | LG
Gemeinschaftsordnungen können eine Regelung enthalten, wonach einzelne Eigentümer befugt sind, bislang ungenutzte Sondereigentumseinheiten, oftmals im Dachgeschoss, als Wohneinheiten auszubauen und zu nutzen. Dieser Ausbau wirkt sich zugleich auf das Gemeinschaftseigentum aus. Neben dem Eingriff in die vorhandene Bausubstanz kann sich die Notwendigkeit zusätzlicher baulicher Brandschutzmaßnahmen aufgrund der neu hinzukommenden Wohneinheiten ergeben. Hier stellt sich dann die Frage, wer die Kosten für diese Maßnahmen zu tragen hat, dienen diese doch auch dem Bestand und der Sicherheit des gesamten Gebäudes.
I ZR 32/24 | BGH
Nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bestehen seit dem 23. Dezember 2020 besondere Regelungen für die zulässige Provisionsgestaltung. Sofern es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, der Erwerber Verbraucher ist und der Makler ferner für beide Parteien eine provisionspflichtige Tätigkeit erbringt, muss der Makler von Parteien zwingend eine gleich hohe Provision abverlangen, anderenfalls entfallen seine Provisionsansprüche („Halbteilungsgrundsatz“). Bislang strittig war die Frage, wann ein „Einfamilienhaus“ im Sinne dieser Regelung vorliegt.
Die neue Regierung steht in den Startlöchern – die Hoffnungen im Bereich Wohnen sind hoch. Mit einem Werkzeug könnte der jahrelang versprochene Wohnungsbau-Turbo nun endlich gezündet werden.
Wüstenrot & Württembergische AG | LG
Die Regelungen in einem Mietvertrag müssen klar und verständlich sein. Insbesondere gilt dies bei einer vereinbarten Indexmiete, bei der sich Mietanpassungen an veränderten Lebenshaltungskosten orientieren, die das Statistische Bundesamt als „Preisindex“ ermittelt. Dazu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin II (63 S 138/24).
4 K 308/20 | FG
Wenn zu einem Nachlass auch Geldmittel gehörten, die aber anderweitig verwendet wurden, dann kann der Erbe keine Stundung der Erbschaftssteuer verlangen.
XII ZR 96/23 | BGH
Mietverhältnisse enden oftmals im Streit oder ohne einvernehmlichen Rückgabetermin. Für den Vermieter bringt das rechtliche Schwierigkeiten und Risiken mit sich. Insbesondere die kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten für Ansprüche bei Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache sind schnell vorbei und der Fristbeginn oftmals unklar. In der Praxis wird dabei gerne mal übersehen, dass dabei das Vertragsende nicht entscheidend ist.
VIII ZR 238/18 | BGH
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen.
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben – auch beim Wohnen. Diese Auswahl an Gerichtsurteilen spiegelt diese Problematik. Die Spanne reicht von hohem Alter als Hinderungsgrund für eine Eigenbedarfskündigung bis zu baurechtlichen Fragen im Hinblick auf Wohnanlagen für Senioren.
6 U 210/22 | OLG
Wenn ein Kaufgegenstand in einem Vertrag als „Wohnung“ bezeichnet wird, dann beinhaltet dies noch nicht zwingend eine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit.
7 U 251/20 | OLG
Beim längeren Leerstand eines Gebäudes empfiehlt sich während der Frostzeiten dringend eine Absperrung bzw. Leerung der wasserführenden Leitungen. Geschieht das nicht, so kann die Wohngebäudeversicherung die Leistungen kürzen.
10 K 3253/17 E | FG
Wenn der Abbruch eines Gebäudes erfolgt, um das Grundstück als Bauplatz verkaufen zu können, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft abziehbar.
2-13 S 581/23 | LG
Eigentümer einer Dachgeschosswohnung wollten vor Gericht eine sogenannte Beschlussersetzung erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten. In zweiter Instanz entschied das Landgericht, dass mangels vorliegender baurechtlicher Genehmigung die gewünschte Beschlussersetzung (noch) nicht möglich sei.
14 C 284/23 | AG
Wenn der Mieter einer Wohnung subjektiv einen Schmorgeruch wahrnimmt und dies dem Eigentümer meldet, so muss er anschließend nicht für den ergebnislosen Einsatz eines Handwerksbetriebes zahlen.
2–13 S 71/24 | LG
Oftmals erfolgt die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine unberechtigte Person. Ob die in einer so unrechtmäßig einberufenen Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse nichtig oder lediglich anfechtbar sind, wird in der Rechtsprechung und der Literatur uneinheitlich beantwortet. Das vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt gibt Gelegenheit, die hierzu geltenden Rechtsgrundsätze sich nochmals zu vergegenwärtigen.
Eine Bauleistung, die nicht dem geschuldeten Soll (Bausoll) entspricht, ist mangelhaft. Auch wenn die Bauvertragsparteien es nicht ausdrücklich vereinbart haben, muss eine Leistung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Für Bauverträge, in denen die VOB/B einbezogen wurde, folgt dies aus § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B und ist auch für Bauverträge, bei denen die VOB/B nicht einbezogen wurde (sog. BGB-Bauverträge), anerkannt. Es besteht dabei die Vermutung, dass die einschlägige DIN die anerkannte Regel der Technik darstellt.
Während der kalten Jahreszeit sind Grundstücksbesitzer zwar im Garten weniger gefordert, dafür verlangen ihnen aber Schnee und Eis viel Aufmerksamkeit ab. Es besteht nämlich eine Verkehrssicherungspflicht – das heißt, vom Grundstück ausgehende Gefahren sind nach Kräften zu minimieren. Erfolgt das nicht, droht eine Haftung für daraus entstandene Schäden wie die folgende Zusammenstellung von Urteilen zeigt.
IX R 11/21 | BFH
Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wiederverkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.
1292 C 17051/22 | AG
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist unbedingt einzuhalten – auch im Bereich der Immobilienverwaltung.
2-13 S 575/23 | LG
Wer im Gemeinschaftseigentum einen Treppenlift einbauen lassen will, der braucht dazu einen Beschluss durch die Miteigentümer. Aber zudem muss die Anlage auch dem Bauordnungsrecht entsprechen.
V ZR 239/23 | WEG § 16 Abs. 2 S. 2, § 28 Abs. 1 S. 1 | BGH
Durch das WEMoG hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2. S. 2 WEG den Wohnungseigentümern weitreichende Kompetenzen eingeräumt, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abzuweichen. Vorliegend stellte sich die Frage, inwieweit auch der Kostenschuldnerkreis unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und vorangegangener Beschlüsse geändert werden durfte.
V ZR 229/23 | BGH
Für die Frage, welche Eigenschaften ein bebautes Grundstück aufweisen muss, kommt es nicht nur auf den notariellen Kaufvertrag, sondern auch auf die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers an. Probleme treten immer dann auf, wenn die beim Verkäufer erweckte Vorstellung nicht mit dem tatsächlichen Zustand der Immobilie übereinstimmt und sich dies erst nach Kaufvertragsschluss herausstellt. Der Käufer versteht zuweilen unter einer „komplett erneuerten Heizung“ oder einem „komplett erneuerten Dach“ etwas anderes als der Verkäufer.
318 S 51/23 | LG
Regelmäßig sind Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters und Beirates Gegenstand von Eigentümerversammlungen. Die Verwalterentlastung ist im Gesetz selbst nicht geregelt, jedoch üblich und kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Eine Entlastung kann grundsätzlich mit einem sog. negativen Schuldanerkenntnis verbunden sein, wodurch etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwalter – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – erlöschen können.
14 U 59/24 | BGB § 305 ff. | OLG
Bauverträge sehen nicht selten komplexe Regelungen vor, die weit über die gesetzlichen bauvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das gesetzliche Bauvertragsrecht kennt mit Ausnahme für Verbraucherbauverträge keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Sicherstellung der Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüche. Daher sehen Bauverträge regelmäßig solche Sicherheiten, die vom Auftragnehmer zu stellen sind, vor. Da diese Sicherungsabreden in der Regel nicht individuell vereinbart werden, sondern vom Auftraggeber, der sich zum Beispiel eines Mustervertrages bedient, gestellt werden, unterliegen diese der sog. AGB-rechtlichen Kontrolle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 305 ff. BGB).
BGB § 126b, § 578 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 229 § 70 Abs. 1
Der 1. Januar 2025 hat das deutsche Mietrecht grundlegend verändert. Mit der Einführung des § 578 Abs. 1 S. 2 BGB wurde die starre Schriftform für langfristige gewerbliche Mietverträge durch das flexiblere Textformerfordernis ersetzt.
VIII ZR 234/23 | BGH
Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können in der Regel verlangen, dass Vermieterinnen und Vermieter den Einbau eines Treppenlifts und andere behindertengerechte Umbauten zulassen.