Alles was Recht ist.

Die IVV-Urteilsdatenbank für Vermieter und Verwalter

Exklusiv für Abonnentinnen und Abonnenten.

Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Maklerrecht, Nachbarrecht: Die IVV – Fachzeitschrift für die Wohnungswirtschaft – publiziert seit 1997 Nachrichten und Fachkommentare über Urteile und Beschlüsse aller deutschen Gerichtsinstanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof, die das Handeln von Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen bestimmen. Und monatlich kommen neue Artikel hinzu.

Mit dieser Suchmaschine haben Sie Zugriff auf Tausende Nachrichten und Urteilskommentare, die in der IVV-Datenbank archiviert sind.

So suchen Sie in der Datenbank:

Ihre Suche starten Sie wahlweise mit einem thematischen Schlagwort, einem Aktenzeichen oder mit dem Namen des Gerichts.

Das Aktenzeichen des Urteils geben Sie bitte immer vollständig und mit Leerzeichen ein. Beispiel: 1 S 7620/22 WEG

Sofern Sie die Schlagwortsuche wählen: Bitte nur ein, zwei oder drei Hauptwörter eingeben. Beispiel: Sie möchten Urteile zum „Grillen auf dem Balkon“ lesen; geben Sie lediglich „Grillen Balkon“ ein. So reduzieren Sie das Suchergebnis auf Urteile, die sich tatsächlich mit dem Gegenstand „Grillen“ befassen. 

Die Datenbanksuche ergab eine zu hohe Zahl von Treffern? Sie können das erste Suchergebnis in der linken Spalte differenzieren und reduzieren nach „Gerichtsbarkeit“, „Urteilsdatum“ oder „Schlagworte“.

Hinweis: Die Ergebnisse Ihrer Recherche ersetzen nicht die Beratung durch Anwälte der oben genannten Fachrichtungen. Verlag und Redaktion sind zur Rechtsberatung nicht befugt.

Gesamttrefferanzahl: 2973
VIII ZR 238/18 | BGH
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen.
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben – auch beim Wohnen. Diese Auswahl an Gerichtsurteilen spiegelt diese Problematik. Die Spanne reicht von hohem Alter als Hinderungsgrund für eine Eigenbedarfskündigung bis zu baurechtlichen Fragen im Hinblick auf Wohnanlagen für Senioren.
6 U 210/22 | OLG
Wenn ein Kaufgegenstand in einem Vertrag als „Wohnung“ bezeichnet wird, dann beinhaltet dies noch nicht zwingend eine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit.
7 U 251/20 | OLG
Beim längeren Leerstand eines Gebäudes empfiehlt sich während der Frostzeiten dringend eine Absperrung bzw. Leerung der wasserführenden Leitungen. Geschieht das nicht, so kann die Wohngebäudeversicherung die Leistungen kürzen.
10 K 3253/17 E | FG
Wenn der Abbruch eines Gebäudes erfolgt, um das Grundstück als Bauplatz verkaufen zu können, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft abziehbar.
2-13 S 581/23 | LG
Eigentümer einer Dachgeschosswohnung wollten vor Gericht eine sogenannte Beschlussersetzung erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten. In zweiter Instanz entschied das Landgericht, dass mangels vorliegender baurechtlicher Genehmigung die gewünschte Beschlussersetzung (noch) nicht möglich sei.
14 C 284/23 | AG
Wenn der Mieter einer Wohnung subjektiv einen Schmorgeruch wahrnimmt und dies dem Eigentümer meldet, so muss er anschließend nicht für den ergebnislosen Einsatz eines Handwerksbetriebes zahlen.
2–13 S 71/24 | LG
Oftmals erfolgt die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine unberechtigte Person. Ob die in einer so unrechtmäßig einberufenen Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse nichtig oder lediglich anfechtbar sind, wird in der Rechtsprechung und der Literatur uneinheitlich beantwortet. Das vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt gibt Gelegenheit, die hierzu geltenden Rechtsgrundsätze sich nochmals zu vergegenwärtigen.
Eine Bauleistung, die nicht dem geschuldeten Soll (Bausoll) entspricht, ist mangelhaft. Auch wenn die Bauvertragsparteien es nicht ausdrücklich vereinbart haben, muss eine Leistung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Für Bauverträge, in denen die VOB/B einbezogen wurde, folgt dies aus § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B und ist auch für Bauverträge, bei denen die VOB/B nicht einbezogen wurde (sog. BGB-Bauverträge), anerkannt. Es besteht dabei die Vermutung, dass die einschlägige DIN die anerkannte Regel der Technik darstellt.
Während der kalten Jahreszeit sind Grundstücksbesitzer zwar im Garten weniger gefordert, dafür verlangen ihnen aber Schnee und Eis viel Aufmerksamkeit ab. Es besteht nämlich eine Verkehrssicherungspflicht – das heißt, vom Grundstück ausgehende Gefahren sind nach Kräften zu minimieren. Erfolgt das nicht, droht eine Haftung für daraus entstandene Schäden wie die folgende Zusammenstellung von Urteilen zeigt.
IX R 11/21 | BFH
Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wiederverkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.
1292 C 17051/22 | AG
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist unbedingt einzuhalten – auch im Bereich der Immobilienverwaltung.
2-13 S 575/23 | LG
Wer im Gemeinschaftseigentum einen Treppenlift einbauen lassen will, der braucht dazu einen Beschluss durch die Miteigentümer. Aber zudem muss die Anlage auch dem Bauordnungsrecht entsprechen.
V ZR 239/23 | WEG § 16 Abs. 2 S. 2, § 28 Abs. 1 S. 1 | BGH
Durch das WEMoG hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2. S. 2 WEG den Wohnungseigentümern weitreichende Kompetenzen eingeräumt, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abzuweichen. Vorliegend stellte sich die Frage, inwieweit auch der Kostenschuldnerkreis unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und vorangegangener Beschlüsse geändert werden durfte.
V ZR 229/23 | BGH
Für die Frage, welche Eigenschaften ein bebautes Grundstück aufweisen muss, kommt es nicht nur auf den notariellen Kaufvertrag, sondern auch auf die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers an. Probleme treten immer dann auf, wenn die beim Verkäufer erweckte Vorstellung nicht mit dem tatsächlichen Zustand der Immobilie übereinstimmt und sich dies erst nach Kaufvertragsschluss herausstellt. Der Käufer versteht zuweilen unter einer „komplett erneuerten Heizung“ oder einem „komplett erneuerten Dach“ etwas anderes als der Verkäufer.
318 S 51/23 | LG
Regelmäßig sind Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters und Beirates Gegenstand von Eigentümerversammlungen. Die Verwalterentlastung ist im Gesetz selbst nicht geregelt, jedoch üblich und kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Eine Entlastung kann grundsätzlich mit einem sog. negativen Schuldanerkenntnis verbunden sein, wodurch etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwalter – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – erlöschen können.
14 U 59/24 | BGB § 305 ff. | OLG
Bauverträge sehen nicht selten komplexe Regelungen vor, die weit über die gesetzlichen bauvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das gesetzliche Bauvertragsrecht kennt mit Ausnahme für Verbraucherbauverträge keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Sicherstellung der Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüche. Daher sehen Bauverträge regelmäßig solche Sicherheiten, die vom Auftragnehmer zu stellen sind, vor. Da diese Sicherungsabreden in der Regel nicht individuell vereinbart werden, sondern vom Auftraggeber, der sich zum Beispiel eines Mustervertrages bedient, gestellt werden, unterliegen diese der sog. AGB-rechtlichen Kontrolle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 305 ff. BGB).
BGB § 126b, § 578 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 229 § 70 Abs. 1
Der 1. Januar 2025 hat das deutsche Mietrecht grundlegend verändert. Mit der Einführung des § 578 Abs. 1 S. 2 BGB wurde die starre Schriftform für langfristige gewerbliche Mietverträge durch das flexiblere Textformerfordernis ersetzt.
VIII ZR 234/23 | BGH
Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können in der Regel verlangen, dass Vermieterinnen und Vermieter den Einbau eines Treppenlifts und andere behindertengerechte Umbauten zulassen.
V ZR 226/23 | BGH
Die Reichweite der Beschlusskompetenz zur Gestattung von baulichen Veränderungen gem. § 20 Abs. 1 WEG ist im Einzelnen noch umstritten. Aus der gesetzlichen Regelung des § 21 WEG folgt, dass mit der Gestattung einer baulichen Veränderung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis zugunsten des bauwilligen Wohnungseigentümers einhergeht. Fraglich ist bislang, ob diese Beschlusskompetenz auch dann gilt, wenn die gesetzlich zugewiesene Nutzungsbefugnis mit einer früheren Nutzungsvereinbarung der Wohnungseigentümer kollidiert. Auch stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft in derartigen Fällen zugleich über Ausgleichs- bzw. Kompensationszahlungen beschließen kann. Diese Fragestellungen waren Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Juli 2024.
1 A 10604/23 | OVG
Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Eerlaubt, oder nicht?
3 K 154/23 | FG
Das steuerfreie Familienheim kann nicht durch ein vergleichbares, ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden.
VIII ZR 184/23; 1 S 297/17; IX ZB 45/15; 31 S 11267/17; VIII ZR 234/13; 66 C 183/20
Es ist ein alltäglicher Vorgang, dass Mieter beim Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheitsleistung erbringen müssen. Trotz vieler rechtlicher Regelungen und einer Fülle von Grundsatzurteilen gibt es aber in Sachen Kaution immer wieder Streitigkeiten.
17 C 332/22 | AG
Streitigkeiten zwischen Mietern desselben Wohnhauses sind für den Vermieter oftmals nur schwierig zu bewältigen. Für rein zwischenmenschliche Zerwürfnisse seiner Mieter ohne jeglichen Bezug und Auswirkung auf die Mietsache haftet der Vermieter nicht. Schwierig wird es allerdings, wenn Grund der Auseinandersetzung ein Mieterverhalten ist, welches andere Mieter bei dem Gebrauch ihrer Mietwohnung beeinträchtigt. Häufiger Streitpunkt sind Rauch- und Geruchsbelästigungen aufgrund Zigarettenrauchens in der benachbarten Wohnung. Hierüber hatte das Amtsgericht Bremen zu entscheiden.
7 U 39/23 | BGB § 280 Abs. 1, § 650t | OLG
Die Bauüberwachungstätigkeit des Architekten wird nach der HOAI mit dem höchsten Prozentsatz für die einzelnen Leistungsphasen honoriert. Allerdings sind mit der Bauüberwachung auch hohe Haftungsrisiken verbunden. Der bauüberwachende Architekt muss auch die Planung auf „Richtigkeit“ prüfen und dafür Sorge tragen, dass sich keine Ausführungsfehler im Bauwerk manifestieren. Im Rahmen der Überwachung der Ausführung muss er zwar nicht bei jedem Handschlag dabeistehen. Allerdings muss er die Ausführung von Arbeiten, bei denen Fehler zu gravierenden Folgeschäden führen können, intensiv kontrollieren und diese auch dokumentieren. Zu nennen sind hier insbesondere Abdichtungs- und Dacharbeiten.
17 W 14/24 | BGB § 650e, 650f | OLG
Um den Bauunternehmer vor Forderungsausfällen zu schützen, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einerseits die Möglichkeit der Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Auftraggebers (§ 650e BGB) und andererseits einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit in Form einer Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber, z.B. durch Bürgschaft, (650f BGB) vor. Wenn und soweit der Auftraggeber eine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB erhält, kann er keine Einräumung einer Sicherungshypothek mehr verlangen (§ 650f Abs. 4 BGB).
Mitte Dezember vergangenen Jahres durchsuchten über 300 Zollbeamte Wohn- und Geschäftsräume von Engel & Völkers in Hamburg und anderen Städten des Franchiseunternehmens. Mehrere Lizenznehmer stehen im Verdacht, freie Mitarbeiter de facto wie Angestellte beschäftigt zu haben (Scheinselbstständigkeit).
VIII ZR 16/23 | BGB § 556d, § 556e, § 557a, §§ 556d bis 556g; GG Artikel 14 [Eigentum, Erbrecht und Enteignung] | BGH
Im Dezember 2024 stellte der Bundesgerichtshof fest: Die Berliner Mietpreisbremse verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist zulässig.
V ZR 243/23 | BGH
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sogenannten steckengebliebenen Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat; der Anspruch scheidet aber aus, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist.
30 C 196/23 | AG
Eine Kündigung einer Mietwohnung durch den Vermietenden muss gut begründet sein. Das Mietrecht für den Mietenden hängt hoch und wenn sich Mieter:innen innerhalb ihrer vier Wände unauffällig verhalten, liegt kein Kündigungsgrund vor. Allerdings kann es die Grenzen "des guten Geschmacks" übersteigen, wenn in einer ge­mieteten Wohnung übermäßig gekifft wird.