Digitale Rauchmelder, Teil 3: Wird die Anwendungsnorm DIN 14676 nun novelliert oder nicht?

Wie geht es nun weiter mit einer möglichen Novelle der Anwendungsnorm? Auf die Frage der IVV-Redaktion reagiert das DIN-Institut in Berlin mit einer knappen schriftlichen Auskunft:

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DIN 14676
DIN 14676

„Eine Überarbeitung oder Ergänzung der DIN 14676 ist derzeit nicht vorgesehen.“ Es liege jedoch, so heißt es etwas zäh in der Antwort, „ein Antrag für eine DIN SPEC in der voraussichtlichen Form einer Vornorm vor, in der das Thema Fernwartung behandelt werden soll“. Mit der Formulierung dieser Vornorm ist der Arbeitskreis „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“ befasst. Geleitet wird der Arbeitskreis von Matthias Siebenborn, Geschäftsleiter des KRIWAN Testzentrums in Forchtenberg. Das private Testzentrum prüft und qualifiziert unter anderem Brandmeldetechnik, elektrische Anlagen und führt Werkstoffprüfungen durch.

Siebenborn erinnert sich an eine sehr emotionale Diskussion, die Endes 2014 zum Ausscheiden von acht Herstellern aus der Runde führte. Es sei im Kern um die Frage gegangen, ob der Mensch oder die Maschine die Funktionstests an Rauchmeldern zuverlässiger durchführen kann. Klärung soll eine vergleichende statistische Studie bringen, die Siebenborn bei der Universität Aachen in Auftrag gegeben hat. „Wir wollen im Arbeitskreis dafür sorgen, dass die Studie bis zum Jahresende fertig ist.“ Siebenborn erwartet im Ergebnis Mindeststandards, die sowohl ein Mensch als auch eine Maschine erfüllen muss. Die laufende Erhebung sei aber ergebnisoffen, eine Tendenz nicht zu erkennen. Auf der Grundlage der Studie wird der Arbeitskreis eine Richtlinie formulieren, die als Entwurf an das DIN-Institut in Berlin geschickt wird. Der zuständige Normenausschuss kann die Richtlinie auf den Status einer Norm heben oder er kann die Formulierungen auch wieder ändern. Siebenborn erkennt durchaus eine Mission: „Es ist unsere Initiative, Klarheit für den Markt und die Gerichte zu schaffen.“

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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