Ausgabe 5/2016

BGH macht Betriebskostenabrechnung einfacher

Mit einem neuen Urteil setzt der Bundesgerichtshof (BGH) seine vermieterfreundliche Rechtsprechung zur Betriebskostenabrechnung fort. Demnach müssen Vermieter bei einer Betriebskostenart jeweils nur den Gesamtbetrag angeben. Zudem bedarf es keiner weiteren Angaben oder Erläuterungen für dessen Berechnung.

Leitartikel

  • Seit 03.05.2016 erhältlich

Magazin

  • Mietrechtsnovelle 2016: Justizminister will Mieten einfrieren
  • Neue BBA-Tagung: Soziales Management von starker Zuwanderung

Wohnungswirtschaft

  • Interview: Wissenschaft und Praxis an der EBZ Business School
  • Bauherrenpreis 2016: Attraktive städtebauliche Reparaturen

Special Regenerative Energien

  • PV-Anlagen: Nur dem präzisen Planerlacht die Sonne
  • Bilanz Anlagenhersteller: Schatten auf solarer Energietechnik
  • Erste Plus-Energie-Häuser im BerlinerMietwohnungsbau
  • Solare Wärmeautarkie für 100 Jahre altes Quartier
  • Genossenschaft in Lörrach stellt von Gas auf Holzpellets um

Investition & Technik

  • Hausverwalter-Software unter der Lupe (Teil 1)
  • Cloud-Lösungen: PANDION baut in virtuellen Projekträumen
  • Betriebssicherheitsverordnung: Was Aufzugsbetreiber jetzt tun müssen
  • Trinkwasseranalyse: Fristen und Verantwortlichkeiten
  • Durchlauferhitzer: Energieeinsatz mit digitaler Präzision
  • Raumelder-Inspektion per Funk: Terminabsprachen sind von gestern

Inhalt dieser Ausgabe

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Gegenstand des Streits war eine Betriebskostennachzahlung. Knapp 900 Euro an Nebenkosten sollten die Mieter einer Wohnung – in einer aus mehreren…

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Die gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseranalyse ist im Grunde eine simple Angelegenheit. Alle drei Jahre muss eine orientierende Untersuchung (…

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