Ab 01. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Bestellung eines Zertifizierten Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die notwendigen immobilienwirtschaftlichen, rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (§ 26a WEG).
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