Dekarbonisierung

Der Begriff Dekarbonisierung lässt sich folgendermaßen definieren: Abkehr der Energiewirtschaft von der Nutzung kohlenstoffhaltiger Energieträger.

Braunkohleabbau Hambach (Foto: Claus Weisweiler/pixelio.com)
Braunkohleabbau Hambach (Foto: Claus Weisweiler/pixelio.com)

Kohlenstoff tritt in unzähligen Verbindungen auf. Es ist eines der am häufigsten vorkommenden Elemente auf der Erde. Ein natürlicher Kohlenstoffkreislauf findet ständig zwischen Wasser, Boden, Luft und Erdmantel statt. Dieser Kreislauf gerät seit der Industrialisierung immer mehr aus dem Gleichgewicht.

In Form von Erdöl und Erdgas wird Kohlenstoff, der mehrere tausend Jahre in der Erdkruste enthalten war, als Energieträger verbrannt. Bei diesem Prozess entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Gas reichert sich in der Atmosphäre an und verstärkt den Treibhauseffekt. Die Dekarbonisierung muss daher weltweit in den Fokus der Energiepolitik gerückt werden, um das Klima zu schützen. 

Dekarbonisierung im Gebäudebereich 

Die Bundesregierung verabschiedete im November 2016 den Klimaschutzplan 2050. Das langfristige Ziel Deutschlands ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Der Klimaschutzplan 2050 sieht für den Gebäudebereich einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 unter Beachtung der sozialen Herausforderungen und des Wirtschaftlichkeitsgebots vor. 

Der Energiebedarf im Gebäudebestand soll bis 2050 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 50 Prozent gesenkt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.

Der ab 2021 geltende Niedrigstenergiegebäudestandard soll für Neubauten schrittweise weiterentwickelt werden. Mittelfristiges Ziel ist es, einen Neubaustandard zu erreichen, der nahezu klimaneutral ist. Der energetische Standard von Gebäuden soll spätestens zum Jahr 2030 langsam auf einen Wert deutlich unterhalb des heute geförderten „Effizienzhaus 55“-Standards weiter entwickelt werden.

Darüber hinaus sollen geeignete Anreize zur Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie erzeugen, als für den Betrieb erforderlich ist. Innerhalb vernetzter Quartiere können Energieüberschüsse aus solchen Häusern verteilt oder ins Wärme- oder Stromnetz eingespeist werden. Auf diese Weise wird ein Ausgleich für weniger effiziente Gebäude gebildet. 

Durch Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sollen Bestandsgebäude saniert werden. Bis zum Jahr 2030 werden die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude schrittweise weiterentwickelt. Man prüft die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht erneuerbarer Energien bei einer umfassenden Gebäudesanierung und gegebener Wirtschaftlichkeit. Für den Gebäudebestand will die Bundesregierung zeitnah auf der Basis des Energieeinsparrechts eine Systematik entwickeln. Gebäudeeigentümer sollen so energetische Einordnung des jeweiligen Gebäudes nach Klassen vornehmen können. 

Neben der Einsparung von Energie soll die Dekarbonisierung im Gebäudebereich auch die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärme-, Kälte- und Stromversorgung bedeuten. Berücksichtigt werden sollen zudem auch strombasierte Komponenten wie Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Beleuchtung in Nichtwohngebäuden.