Submetering

Unter Submetering versteht man die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Mehrparteienhäusern sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.

(Bild: Kalorimeta)
(Bild: Kalorimeta)

Laut der Heizkostenverordnung (§§ 6 bis 9) muss der Vermieter in einem Wohngebäude mit mehr als einer vermieteten Wohnung bei Nutzung einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage, eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vornehmen, das sogenannte Submetering.

Darüber hinaus schreibt die Heizkostenverordnung vor, die Heiz- und gegebenenfalls Warmwasserkosten in Grundkosten (30 Prozent Anteil) und Verbrauchskosten (70 Prozent Anteil) zu trennen. Die kontinuierliche Wärmebereitstellung sowie die Leitungsverluste der Anlage werden durch die Grundkosten gedeckt. Auf Basis des individuellen Verbrauchs lassen sich die Verbrauchskosten berechnen.

Bei jedem Mieter wird die der Berechnung zugrundeliegende Messung durch geeignete Geräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler) vorgenommen. Nach der Betriebskostenverordnung sind die Heizungs- und (Warm-)wasserkosten zu 100 Prozent umlagefähig. Sie fließen demnach vollständig in die Nebenkostenabrechnung ein. Zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung lassen Vermieter jedes Jahr den Verbrauch von Wärme und Warmwasser in Mehrparteienhäusern durch einen Ablesedienst erfassen.

Die manuelle Erfassung der Verbrauchsdaten können Vermieter und Verwalter heutzutage durch automatische funkbasierte Ablesung und Übertragung ersetzen. Über Heizkostenverteiler, die an die jeweiligen Heizkörper in der Wohnung montiert werden, wird der Energieverbrauch gemessen. In definierten Intervallen wird dieser an den Energieversorger bzw. den Mess- und Abrechnungsdienstleister übermittelt. Der Wasserverbrauch lässt sich durch elektronische Wasserzähler erfassen.