Ausgabe 10/2008

Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 1)
Soweit beispielsweise eine Inklusivmiete vereinbart wurde, in der die Betriebskosten enthalten sind, ist der Vermieter weder berechtigt noch verpflichtet, über die in der Miete enthaltenen Betriebskosten abzurechnen oder Auskunft oder Rechenschaft zu erteilen. Gleiches gilt bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, mit der die Betriebskosten ungeachtet ihrer Höhe abgegolten sein sollten.
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- Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 1)
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Inhalt dieser Ausgabe
Nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist über die Betriebskostenvorauszahlung bei Wohnraum jährlich abzurechnen. Dies bedeutet, dass…