Anrechnung von Fördergeldern bei Modernisierung
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24. Oktober 2012, 21:05 Uhr
Bei Mieterhöhungen, die auf Modernisierungen gestützt werden, sind öffentliche Fördergelder anzurechnen, soweit sie nicht lediglich Instandsetzungsmaßnahmen betreffen, was sich nach dem Fördervertrag richtet.
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