Bis Januar 2028

Austauschpflicht für bleihaltige Leitungen

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lala Firdaa/stock.adobe.com
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Von der Austauschpflicht betroffen sind alle Rohre, Fittings und Teilstücke aus Blei. Unabhängig davon können auch Fittings aus Rotguss oder ähnlichen Werkstoffen einen Bleianteil enthalten, der ins Trinkwasser ausgewaschen werden kann. Sie dürfen ab dem 12. Januar 2028 nicht mehr im Trinkwasserbereich eingesetzt werden.

Werkstoffe (insbesondere Kupferlegierungen) mit Blei dürfen für Trinkwasser-Installationen in Deutschland dann nicht mehr in Verkehr gebracht und schon gar nicht in Trinkwasseranlagen installiert werden. Damit geraten auch viele heute noch übliche Werkstoffe unter Druck. Das ist ein weiterer Grund, frühzeitig auf bleifreie Lösungen umzusteigen.

Rohre allein sind nicht das Problem

In der Praxis stammen Bleigehalte im Trinkwasser nicht allein aus alten Bleirohren. Viel häufiger sind es die Armaturen, Fittings und Bauteile, die Blei enthalten und an das Trinkwasser abgeben können. Zudem sind reine Bleirohre auch nach Aussage des Umweltbundesamts nur noch selten anzutreffen. Die Verengung auf den Begriff „Bleirohre“ kann also dazu führen, dass Hausbesitzer sich nicht betroffen fühlen. Insbesondere bei Neuinstallationen und solange sich noch keine Schutzschicht gebildet hat, kann Blei austreten.

Doch auch bei bestehenden Installationen ist eine Kontamination nie vollständig auszuschließen. Es hängt von zahlreichen Faktoren, wie der örtlichen Wasserqualität, den Werkstoffen, der Fließgeschwindigkeit oder den Temperaturen in der Anlage ab. Hier kann eine Wasseranalyse Auskunft geben, ob Maßnahmen erforderlich sind. Grundsätzlich sind Hausbesitzer gut beraten, wenn sie im Sanierungsfall von vornherein auf bleifreie Produkte setzen, um eine gesundheitliche Belastung insbesondere von Personen mit Vorbelastungen Schwangeren oder Säuglingen auszuschließen.

Neben Gebäudeeigentümern müssen auch Fachgroßhändler und Installationsunternehmen rasch reagieren. Bleihaltige Lagerbestände müssen überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach konformen, zukunftssicheren Produkten – sowohl aus hygienischer als auch rechtlicher Sicht. (Red.)

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Austauschpflicht für bleihaltige Leitungen
Seite 6 bis 7
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