Heizkosten korrekt umlegen und abrechnen: Aktuelle Rechtsprechung, neue Pflichten, Praxistipps

Termindaten
Kategorie
Seminar
Datum
19.09.2019
Ort
Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig

Die seit rund 10 Jahren in Kraft befindliche neue Heizkostenverordnung weist, wie jedes neue Gesetz, etliche Unvollständigkeiten und Schwachstellen auf. Aus diesem Grund ist seither eine kaum zu überblickende Fülle von Gerichtsentscheidungen ergangen. Man denke z.B. an das Rohrwärmeurteil des Bundesgerichthofes von März 2017 oder das Urteil des OLG Frankfurt vom Frühjahr 2018 zu den Warmluftheizungen mit Wärmerückgewinnung. Hinzu kommen die neuen Bestimmungen des zuletzt im April 2016 geänderten Mess- und Eichgesetzes. Weiter dürfen z. B. Warmwasserkosten nicht mehr nach der alten 18 %-Regelung umgelegt werden. Nachteilig für Vermieter ist vor allem, dass der Wohn- und Gewerberaummieter seine Heizkosten nach dem Gesetz um 15 % kürzen kann, wenn diese nicht korrekt abgerechnet werden.

 

Das Seminar behandelt neue Erkenntnisse zur Ermittlung, Umlegung und Abrechnung von Heizkosten sowie deren Auswirkungen auf die Praxis in der Mietverwaltung.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend über aktuelle Entwicklungen zu informieren, um so drohende Verluste sowie Konflikte mit der Mieterschaft zu vermeiden.

https://www.vhw.de/

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Gebühr

vhw-Mitglieder € 295,00 Nicht-Mitglieder € 355,00

Veranstalter

vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg:
Nr. 21002 Nz

Adresse der Bundesgeschäftsstelle:
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin

Telefon 030 390473-0
Telefax 030 390473-190
E-Mail: bund@vhw.de

UStID DE122123334

Vorstand und verantwortlich im Sinne des TMG/RStV:
Prof. Dr. Jürgen Aring

Referent/en

Frank Georg Pfeifer

13.10.2027 - 14.10.2027
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