Wohnungsgenossenschaften

In ganz Deutschland gibt es 2.000 Wohnungsgenossenschaften. Ihr Ziel ist es, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu unterstützen oder deren kulturelle oder soziale Belange zu fördern, indem eine verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird.

Wohnungsgenossenschaften haben eine lange Tradition (Foto: beeboys/stock.adobe.com)
Wohnungsgenossenschaften haben eine lange Tradition (Foto: beeboys/stock.adobe.com)

Genossenschaften gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Sie wurden im Rahmen der industriellen Revolution gegründet, da immer mehr Arbeiter benötigt wurden, für sie jedoch der Wohnraum knapp war. Die Idee einer Genossenschaft war ein freiwilliger Zusammenschluss gleichgesinnter Mitglieder, um so jedes einzelne von ihnen vor Ausbeutung zu schützen und ihm bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Grundsätze der Wohnungsgenossenschaft

Auch heute ist der wichtigste Grundsatz Solidarität. Die Grundlage bilden Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Das heißt, jedes Mitglied kann mitbestimmen und hat ein Mitwirkungsrecht inne. Somit orientieren sich die Interessen einer Wohnungsgenossenschaft nicht an fremden Kapitalgebern, sondern an den Mitgliedern.

Das Identitätsprinzip definiert über das Mitbestimmungsrecht, dass jedes Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zugleich Eigentümer und Kunde seiner Genossenschaft ist. Alle Mitglieder sind gleichgestellt. Jedes Mitglied hat, unabhängig von erworbenen Anteilen, eine Stimme.

Der Aufbau einer Wohnungsgenossenschaft

Jede Wohnungsgenossenschaft verfügt über eine Vertreterversammlung, einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Die Mitglieder wählen zur Wahrung ihrer Interessen Vertreter aus ihrem Kreis. Die Vertreterwahl findet alle fünf Jahre statt. Als oberstes Organ wählt die Vertreterversammlung den Aufsichtsrat, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt.

Die fünf von der Vertreterversammlung gewählten  Mitglieder bestellen, beraten und überwachen den Vorstand. In den gemeinsamen Sitzungen werden gemeinsam mit dem Vorstand alle wichtigen Themen (z. B. Wirtschafts-, Finanz- und Investitionspläne) beraten und beschlossen.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er leitet die Genossenschaftsgeschäfte in eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen. Er berichtet dem Aufsichtsrat sowie der Vertreterversammlung. 

Jeder Zusammenschluss gehört außerdem einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Von ihm werden jährlich Jahresabschlussprüfungen durchgeführt.

Genossenschaften in Deutschland

Derzeit gehören den 2.000 deutschen Genossenschaften 2,2 Millionen Wohnungen. In ihnen leben fünf Millionen Menschen. Mehr als vier Milliarden Euro investieren die deutschen Wohnungsgenossenschaften jährlich in Neubau, Instandhaltung und Modernisierung. 

Das Konzept der Genossenschaft erstreckt sich auch auf andere Gesellschaftsbereiche. Genossenschaften fördern als lokal verwurzelte Unternehmen die Wirtschaftskreisläufe vor Ort. Mit ihrer nachhaltigen Wirtschaftsweise erzielen sie positive Effekte für die Gesellschaft.