Diebesgut auflisten
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26. November 2009, 11:05 Uhr
In der Aufregung nach einem Diebstahl denkt man nicht immer daran, sofort eine Liste mit dem Diebesgut für die Hausratversicherung aufzustellen. Doch Gerichte stellen immer wieder fest, daß sonst kein Versicherungsschutz besteht. Darauf weist die LBS gegenüber der Redaktion nochmals hin. Im konkreten Fall entschieden die Richter, daß Fotos nicht als Ersatz für die Liste reichen - zumal dann nicht, wenn diese Fotos gestohlene Schmuckstücke nur unscharf zeigen.
Redaktion (allg.)
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