Betriebskosten in der Mietverwaltung
Diese Kosten sind nicht umlagefähig
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17. Oktober 2024, 14:24 Uhr
1. Instandhaltungskosten
Damit das Mehrfamilienhaus bewohnbar bleibt, sind Sie als Vermieter:in zu Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Kosten müssen von Ihnen geschultert werden und sind nicht auf die Mieter:innen umlegbar.
Zu den Instandhaltungskosten zählen:
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