Betriebskosten in der Mietverwaltung

Diese Kosten sind nicht umlagefähig

Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie, Rücklagen oder auch Reparaturkosten. Dies fällt in die Verantwortung der Vermieterin oder des Vermieters. Im Einzelnen sind das:

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BILD: ADOBESTOCK/ Zerbor
BILD: ADOBESTOCK/ Zerbor

1.    Instandhaltungskosten

Damit das Mehrfamilienhaus bewohnbar bleibt, sind Sie als Vermieter:in zu Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Kosten müssen von Ihnen geschultert werden und sind nicht auf die Mieter:innen umlegbar.

Zu den Instandhaltungskosten zählen:

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Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin

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