Diese Kosten sind nicht umlagefähig
1. Instandhaltungskosten
Damit das Mehrfamilienhaus bewohnbar bleibt, sind Sie als Vermieter:in zu Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Kosten müssen von Ihnen geschultert werden und sind nicht auf die Mieter:innen umlegbar.
Zu den Instandhaltungskosten zählen:
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Martina Eisinger

◂ Heft-Navigation ▸