Streitfälle um die Übernahme von Kosten
Nach längerer Mietzeit traten in einer Wohnung plötzlich Bettwanzen auf. Diese Parasiten sind, wenn man sie sich erst einmal eingefangen hat, nicht mehr so leicht zu vertreiben. In der Folgezeit stritten Eigentümer und Mieter darum, wer die Kosten für den Kammerjäger zu tragen habe. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Urteil vom 8.03. 2017; Az.: 16 C 395/16) stellte fest, im Regelfall müsse zunächst einmal der Vermieter beweisen, dass der Schaden nicht in seinem Herrschafts- und Einflussbereich verursacht wurde. Doch hier müsse man klar von einem Schaden im Obhutsbereich des Mieters ausgehen.
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Redaktion (allg.)

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