Rauchwarnmelder: Pflichten und Sanktionen für Vermietende
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind Eigentümer im selbstbewohnten Wohnraum als auch Vermieter in Deutschland dazu verpflichtet, in ihren Wohnungen und Wohnhäusern Rauchmelder zu installieren. Diese Pflicht ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert und variiert teilweise in den Details je nach Bundesland.
Die Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf der Seite von Rauchmelder retten Leben. Grundsätzlich gilt als Mindestschutz, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchmelder anzubringen sind.
In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder zudem auch in Wohn- und Arbeitszimmern Pflicht, in denen sich Menschen aufhalten. In Baden-Württemberg müssen Rauchmelder außerdem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen, nicht nur in Wohnungen und Wohnhäusern.
Regelmäßige Wartung und Austauschfristen
Doch neben der Installation ist auch eine Wartung der lebensrettenden Geräte erforderlich. Abhängig vom Bundesland sind Vermieter oder Mieter dazu verpflichtet, die Rauchmelder regelmäßig zu warten und gegebenenfalls defekte Geräte auszutauschen. Das dient also nicht nur der Sicherheit der Bewohner, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben.
>> IVV-Info zu Austauschfristen
Strafen und Sanktionen für Vermieter
In 15 von 16 Bundesländern sehen die gesetzlichen Bestimmungen nicht vor, dass die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht durch eine öffentliche Instanz, wie etwa der Bauaufsicht, ohne konkreten Anlass kontrolliert wird. Sanktionen für säumige Vermieter, die keine Rauchmelder installieren, können je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes variieren.
In Mecklenburg-Vorpommern kann laut Bauordnung anlasslos kontrolliert werden. Wenn dann festgestellt wird, dass gesetzlich verordnete Rauchmelder fehlen oder nicht funktionstüchtig sind, drohen dem Vermieter empfindliche Bußgelder, die im Extremfall sogar bis zu mehreren Tausend Euro betragen können.
Das gilt in allen Bundesländern:
Falls ein Mieter oder eine Mieterin der örtlichen Bauaufsicht meldet, dass die vorgeschriebenen Rauchmelder in der Wohnung nicht installiert oder ausgefallen sind und der Vermieter habe sie trotz Aufforderung bislang nicht ersetzt bzw. instandgesetzt, so wird die Bauaufsicht nicht untätig bleiben können.
Im Rahmen der allgemeinen baupolizeilichen Pflichten wird die Bauaufsicht den Vermieter bzw. Wohnungseigentümer anschreiben und ihm gegebenenfalls schriftlich die Auflage machen, binnen einer bestimmten Frist die gesetzeskonforme Ausstattung der Mietwohnung mit Rauchmeldern nachzuweisen.
In einem solchen Fall kann die örtliche Bauaufsicht das Objekt auch selbst in Augenschein nehmen. Für den Fall der Nichtbefolgung einer entsprechenden Auflage kann die Bauaufsicht ein Ordnungsgeld androhen und verhängen.
Personenschaden
Doch nicht nur finanzielle Strafen stehen im Raum. Im schlimmsten Fall kann eine Vernachlässigung der Rauchmelderpflicht katastrophale Folgen haben. Im Falle eines Brandes, bei dem Personen zu Schaden oder gar ums Leben kommen, können vermietende Parteien, die keine Rauchmelder installiert haben, mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Die Staatsanwaltschaft würde ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen.
Der Tatvorwurf kann von fahrlässiger Körperverletzung bis zu Totschlag durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz reichen. Fahrlässigkeit liegt strafrechtlich dann vor, wenn man sich darüber, dass aus dem eigenen Handeln Risiken entstehen könnten, gar keine Gedanken gemacht hat. Ein strafrechtlich „bedingter Vorsatz“ liegt immer dann vor, wenn man zwar Risiken des eigenen Handelns oder Unterlassens für denkbar gehalten hat, aber nach dem Motto verfährt, es werde schon nichts passieren: Es hat im Haus die letzten 20 Jahre nicht oder noch nie gebrannt, warum sollte es morgen oder demnächst brennen?
Nach der strafrechtlichen Schwere der konkret vorgeworfenen Tat einerseits, den tatsächlich eingetretenen Folgen andererseits, aber auch dem Verhalten des Angeschuldigten vor Gericht, etwa gezeigter Reue und Einsicht in sein Fehlverhalten, richtet sich das Strafmaß. Dies kann von einer Geldstrafe bis zur Haftstrafe mit oder ohne Bewährung reichen.
Vorbeugung, rechtssicheres Verhalten und Versicherungen
Um sich als Vermieter generell gegen den Sachschaden bei einem Brandfall abzusichern, ist eine entsprechende Versicherung unverzichtbar. Für Beschädigungen am Gebäude gibt es für Eigentümer eine Gebäude- oder Feuerversicherung.
Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden in Haus bzw. der Wohnung ab, und muss vom Mieter bzw, Eigentümer einer eigenen Wohnung oder eines Einfamilienhauses abgeschlossen werden.
Auch ohne drohende Bußgelder ist die Einhaltung der Rauchmelderpflicht unerlässlich. Vermieter tragen Verantwortung für ihre Immobilien und die Menschen, die darin leben. Indem sie ihre Pflichten ernst nehmen und für die ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchmeldern sorgen, können sie nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch Leben retten.
Quelle: Rauchmelder-Lebensretter, Frau Groeschel, April 2024
Martina Eisinger
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