Die Küche war in einem desoltaen Zustand: der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren unbenutzbar. Die Versicherung erkannte den Schaden an, beauftragte eine Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten und bezahlte anschließend insgesamt rund 7.500 Euro.
Doch damit war der Geschädigte nicht zufrieden. Er argumentierte, die beauftragte Firma habe schlecht gearbeitet und weitere Schäden verursacht. Deswegen müsse die Assekuranz nun weitere 32.000 Euro leisten.
Diese Argumente überzeugten den zuständigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg nicht. Es fehlten die entsprechenden Nachweise. Und selbst wenn das beauftragte Unternehmen Fehler begangen haben sollte, müsse diese selbst dafür aufkommen und nicht der Versicherer.
Unsicher mit dem Recht? Wir helfen mit einem Experten in unseren Onlineseminaren zu Miet- und WEG-Recht!
>> Live-Webinare zu aktuellen Themen
>> Aufzeichnungen von Webinaren, z.B. Mietrecht für Vermieter und Verwalter - diese aktuellen Urteile sollten Sie kennen, leicht verständlich erklärt und mit Beispielen aus der Praxis unserer Expertin für Mietrecht angereichert.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸