Etwa die Hälfte aller Immobilien gegen Naturgewalten versichert
Denn trotz der verheerenden Auswirkungen mit 180 Todesopfern und Sachschäden in Milliardenhöhe waren 2024 lediglich 54 Prozent (Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) aller Immobilien in Deutschland gegen Schäden durch diese Naturgefahren abgesichert. Mitte Juni 2024 hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet und nachdrücklich die schnellstmögliche Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung gefordert. Hierbei dürfte auch das Pfingsthochwasser 2024 eine zentrale Rolle gespielt haben.
Argumente von Gegnern und Befürwortern
Zu den Befürwortern einer Pflichtversicherung gehören verbrauchernahe Organisationen wie beispielsweise der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV), der Deutsche Mieterbund oder der Bund der Versicherten. Die Argumente der verschiedenen Institutionen für die Pflichtversicherung sind sehr ähnlich. Da die freiwillige Bereitschaft einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden abzuschließen gering sei, wird eine Versicherungspflicht als probates Mittel angesehen. Aus Sicht der Verbraucherorganisationen kann nur so eine flächendeckende Versicherungsdichte erreicht werden.
Der Staat kann nicht für alle Schäden aufkommen
Als weiteres Argument für eine Pflicht zur Elementarschadendeckung wird genannt, dass im Schadenfall die Immobilienbesitzer selbst für einen adäquaten Schutz zu sorgen haben, weil der Staat nicht überall einspringen könne. Zumal in diesem Fall die Kosten letzten Endes vom Steuerzahler finanziert würden. Für den Deutschen Mieterbund ist es aber von großer Bedeutung, dass die Versicherungskosten vom Eigentümer getragen werden und nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung wird von den Befürwortern als verfassungskonform angesehen und nicht als Eingriff in die Vertragsfreiheit des Einzelnen.
Zu den Gegnern einer Versicherungspflicht für Elementarschäden zählen unter anderem der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie Haus & Grund Deutschland. Der GDV hält eine alleinige Versicherungspflicht nicht für das Allheilmittel und bevorzugt ein Gesamtkonzept. Dieses Konzept setzt sich aus den Bausteinen Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung zusammen. In diesem Rahmen wollen die Versicherer alle Wohngebäude schnell und rechtssicher rundum gegen Naturgefahren versichern.
Versicherer wollen Bauverbote in Risikogebieten
Mit Blick auf den Versicherungsschutz spricht sich der GDV für eine Abänderung der bestehenden Regelungen aus. Bereits abgeschlossene Gebäudeversicherungen sollten von einem Stichtag an so umgestellt werden, dass sie auch Elementarschäden abdecken, sofern der jeweilige Kunde dem nicht widerspricht. Für neue Verträge solle diese Regelung ohnehin gelten. Diese Maßnahmen seien rechtlich unbedenklicher als eine vorgeschriebene Elementarversicherungspflicht.Teil des vom GDV geforderten Gesamtpakets sind verbindliche Schutzmaßnahmen wie Bau-verbote in gefährdeten Gebieten, eine Pflicht zu überschwemmungsresilienten Baustoffen und eine Klimagefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen sowie ein Naturgefahrenausweis,der die Schadenanfälligkeit von Gebäuden aufzeigt.
Außerdem gibt der GDV zu bedenken, dass durch eine isolierte Versicherungspflicht die Preise für die Elementardeckung explodieren würden und dass sich einzelne Versicherer aus dem Markt der Naturgefahrenversicherung zurückziehen könnten.
Haus & Grund ist ebenfalls Gegner einer Pflichtversicherung. Ein Argument lautet, dass durch eine Versicherung kein Schaden verhindert werde. Der Verband begrüßt zwar die Idee, dass die Versicherungsquote erhöht werden soll, aber im Zentrum müsse die Schadenprävention liegen.
Ausblick
Nach dem Bruch der Ampel-Regierung ist mit einer baldigen Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung nicht zu rechnen. Innerhalb der Ampel-Regierung fand man schon keinen Konsens, die Pflichtversicherung zu realisieren. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Themaforciert wird. Eine Diskussion über eine weitere Pflicht für viele Wähler wäre für die Parteien eher kontraproduktiv.
Stefan Bucksteegen

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