Ende der Fortbildungspflicht für Verwalter

„Keine Vorschriften für verantwortungsvolle Unternehmer“

20 Stunden berufliche Fortbildung innerhalb von drei Jahren – dazu waren Makler und Immobilienverwalter seit 2018 laut Gewerbeordnung verpflichtet. Im Rahmen des Bürokratieabbaus hat das Bundeskabinett diese Pflicht auf Anregung des Wirtschaftsministeriums nun aufgehoben.

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Wirtschaftsministerin Reiche will weniger Bürokratie. Bild: Presse- u. Informationsamt der Bundesregierung
Wirtschaftsministerin Reiche will weniger Bürokratie. Bild: Presse- u. Informationsamt der Bundesregierung

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen wurde in § 34cAbsatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Danach waren Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler verpflichtet, sich regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Jahren weiterzubilden. Die Regelung galt für WEG- und Mietverwalter mit Gewerbeerlaubnis und für alle Angestellten, die an der Verwaltungstätigkeit mitwirken. Ziel der zum 1. August 2018 eingeführten Pflicht war, Qualität und Professionalität in der Branche sicherzustellen, vor allem mit Blick auf häufige Veränderungen in der Gesetzgebung und bei technischen Entwicklungen.

Aus dem Wirtschaftsministerium verlautete nun zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung: „Insbesondere für KMU soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden.“ Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung sei nicht erforderlich, denn: „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil der Unternehmerinnen und Unternehmen ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in einem angemessenen Umfang schulen und weiterbilden.“ Der Gesetzgeber müsse hier keine Vorschriften machen und die Behörden müssten keine Bildungsnachweise prüfen.

Auch das EU-Recht, so das Ministerium in seiner Begründung weiter, enthalte keine Vorgabe für eine Weiterbildung von Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwaltern. Wohnungseigentümer seien vor unqualifizierten Verwaltern ausreichend geschützt durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das Ministerium verweist auf das seit Dezember 2023 bestehende Recht von Eigentümern einen zertifizierten Verwalter zu verlangen. Nach § 26a Absatz 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer durch eine IHK-Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

VDIV: „Kurzsichtig und ökonomisch unsinnig“

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), der sich seit Jahren für die Professionalisierung der Branche stark macht, sieht Qualität und Verbraucherschutz in Gefahr. Die bestehende Fortbildungspflicht stelle sicher, „dass Verwalterinnen und Verwalter über aktuelles Fachwissen verfügen und den stetig wachsenden rechtlichen sowie technischen Anforderungen gerecht werden.“ Über 60 Gesetze und Verordnungen – von der Trinkwasserverordnung über die Energieeinsparvorgaben bis hin zur EU-Gebäuderichtlinie – bestimmten heute den Arbeitsalltag in der Immobilienverwaltung. Ohne kontinuierliche Fortbildung drohten Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und der Verlust von Vertrauen in eine Branche, die Immobilienwerte von mehr als 1,2 Billionen Euro verwalte.

Das Argument des Ministeriums, die IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG könne die Weiterbildungspflicht ersetzen, greift zu kurz. Während die Zertifizierung eine einmalige Eingangsvoraussetzung ist, stellt die Weiterbildungspflicht die fortlaufende Aktualisierung des Fachwissens sicher. Beide Instrumente ergänzen sich, sie sind nicht austauschbar.

Der Verband kritisiert weiterhin die vom Wirtschaftsministerium aufgemacht finanzielle Entlastungsrechnung. Der jährliche Aufwand belaufe sich laut Referentenentwurf auf lediglich 6,67 Stunden pro Jahr und Beschäftigten: bei durchschnittlich 35 Euro Stundensatz und rund 200 Euro für Lernmittel oder Seminare also etwa 430 Euro jährlich.

Für diesen geringen Betrag auf ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung zu verzichten, ist aus Sicht des Berufsverbandes „kurzsichtig und ökonomisch unsinnig“. Der VDIV Deutschland betont, dass es nicht um weniger Qualität, sondern um klügere Verwaltungsprozesse gehen müsse. Statt notwendige Standards abzubauen, sollten digitale Nachweisverfahren und vereinfachte Dokumentationspflichten eingeführt werden. Nur so lasse sich Bürokratie wirklich reduzieren, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.

WiE: „Weniger Wissen, mehr Risiko“

Mit dieser Formulierung beginnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) seine kritische Stellungnahme zur Entschlackung der Gewerbeordnung.

WiE-Vorständin Sandra von Möller betont in ihrer Stellungnahme, angesichts der stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte seien die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das notwendige Minimum, um Qualität und Rechtssicherheit von Verwaltungsleistungen zu gewährleisten.

Die Weiterbildungspflicht sollte daher nach Auffassung von WiE nicht abgeschafft, sondern – wie bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden.

Zudem appelliert WiE, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümern von Beginn an in qualifizierten Händen liegen.

Die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern ist aus Sicht des WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend. An diesem Punkt ähneln sich die Positionen von WiE und VDIV, denn der Branchenverband strebt als politisches Ziel die Einführung eines großen Sachkundenachweises an – für den die Chancen auf Einführung derzeit offenbar schlecht stehen.

Thomas Engelbrecht

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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