Dank Zuschüssen des Arbeitsamtes

Weiterbildung für Hausverwalter zum Nulltarif

Den wenigsten Immobilienverwaltungen ist bekannt, dass der Staat die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitern bis zu 100 Prozent erstattet. BVI-Präsident Thomas Meier appelliert an seine Berufskollegen, die aktuellen Förderangebote der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen. Die Zuschüsse für KMUs hätten sich 2024 weiter erhöht.

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Pflicht zur Schulung: 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren sollen Verwalter zukünftig absolvieren und dokumentieren. Bild: Adobestock/Robert Kneschke
Pflicht zur Schulung: 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren sollen Verwalter zukünftig absolvieren und dokumentieren. Bild: Adobestock/Robert Kneschke

Angesichts des wachsenden Aufgabenspektrums sei es zum Beispiel wichtig, Team- und Projektleiter in modernen Führungs- und Kommunikationsstrategien zu schulen, findet Immobilienverwalter Thomas Meier, der seit mehr als 20 Jahren Präsident des Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter ist. Unternehmen, die diese Kompetenzen bei ihrem Führungspersonal aufbauen wollen, rät Meier eindringlich dazu, staatliche Fördermittel zu nutzen. Zu wenige Immobilienverwalter würden die vorhandenen Zuschüsse nutzen. „Dabei werden Firmen, die ihre Mitarbeiter gezielt weiterentwickeln, im Rahmen der Qualifizierungsoffensive „Weiter.Bildung!“ über die örtlichen Arbeitsagenturen in breitem Umfang gefördert“, betont der Experte. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe sei die Finanzspritze beachtlich, insbesondere seit diesem Jahr. So erhielten KMUs mit bis zu 50 Mitarbeitern nach der neuesten Regelung bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet. Vorher habe es diese Option nur für Firmen bis maximal zehn Mitarbeiter gegeben.

Arbeitsagentur kompensiert sogar Gehaltsabzüge

Wenn die Voraussetzungen stimmen, bezahlen Immobilienverwaltungen gemäß der neuen Förderbedingungen keinen Cent für die Weiterqualifizierung ihrer Führungskräfte und erhalten zusätzlich noch eine Kompensation für die Arbeitszeit, die die Schulung in Anspruch nimmt. Erfreulich sei, dass die staatlichen Gelder nur an wenige Bedingungen geknüpft sind. Der Mitarbeiter, für den sie beantragt werden, müsse lediglich sozialversicherungspflichtig angestellt sein und darf in den letzten zwei Jahren keine Förderung aus dem Topf erhalten haben. Auch die letzte Ausbildung müsse mindestens zwei Jahre zurückliegen. IHK-Zertifikate fielen nicht darunter; gemeint seien vielmehr Studium oder Ausbildung.

Mehr Informationen zur Förderung bei der Arbeitsagentur.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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