Weiterbildung bleibt Pflicht
Das Parlament hat entschieden, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter beizubehalten. Entfallen wird sie hingegen für Makler. Die bisherige Regelung, die mindestens 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren für beide Berufsgruppen vorgesehen hat, sollte nach einem Vorschlag des Bundeswirtschaftministeriums im Zuge von Bürokratieabbau gestrichen werden. Nun haben die Abgeordneten für eine Zwischenlösung votiert.
Qualitätsstandard gesichert
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt die Entscheidung des Bundestags ausdrücklich. Seiner Ansicht nach sichert sie einen zentralen Qualitätsstandard in einer Branche, die Verantwortung für Millionen Wohnungen, erhebliche Vermögenswerte und das Zuhause vieler Menschen trägt. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, ergänzt: „Treuhänderisch tätige Wohnimmobilienverwaltungen haben eine hohe Verantwortung. Dazu gehört die praktische Umsetzung von weit mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen. Zudem gehören Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 RDG Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Das setzt aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stützt eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Wer in diesem Umfeld fachliche Mindeststandards abschaffen will, verkennt die Realität.“
Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum, sagt: „Dass die Weiterbildungspflicht für Verwalter erhalten bleibt, ist ein klarer Erfolg. Die Pflicht sichert Qualität und Rechtssicherheit in der Immobilienverwaltung, das ist eine gute Nachricht für alle Wohnungseigentümer.“
Redaktion (allg.)
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