Ein Mitglied eines Verwaltungsbeirats war der Meinung, Fortbildungsbedarf zu haben und meldete sich deswegen für 299 Euro zu einem zweitägigen Seminar in einer anderen Stadt an. Inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten kamen 440 Euro zusammen, die er von der Eigentümergemeinschaft erstattet haben wollte.
Doch die Gemeinschaft beschloss, dem nicht nachzukommen.
Der entscheidende Streitpunkt zwischen Beirat und den anderen Eigentümern war, ob die Fortbildung zuvor hätte genehmigt werden müssen. Genau das bejahte das Amtsgericht München.
Die 440 Euro müssten dem Betroffenen nicht erstattet werden, weil er sich im Vorfeld nicht mit der Verwaltung abgesprochen habe.
Redaktion (allg.)
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