Dogmatik über Prozessökonomie

Der BGH zieht Grenzen für Eigentümer im Streit mit der WEG-Verwaltung

Mit Urteil vom 5. Juli 2024 (BGH V ZR 34/24) hat der BGH entschieden, dass der Eigentümer keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter direkt gelten machen kann. Nicht zu Unrecht stellt sich damit die Frage, ob dieses Urteil das Ende von Haftungsprozessen gegen Immobilienverwalter bedeutet.

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Ein Eigentümer in eigener Sache…

Auslöser des Rechtsstreits waren die eigenen Rechtsanwaltskosten, die einem Eigentümer in der Auseinandersetzung mit der Verwaltung entstanden sind. Der Eigentümer hatte einen Wasserschaden, den die Versicherung zwar regulierte, das Geld aber an die Verwaltung auszahlte. Da der Eigentümer selbst auch Rechtsanwalt ist, forderte er zunächst die Auszahlung als Eigentümer und als die Verwaltung auf diese Aufforderung nicht reagierte, vertrat der Eigentümer sich anwaltlich selbst und verlangte die Auszahlung des Geldes von der Verwaltung und die Zahlung der entstandenen anwaltlichen Gebühren.

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Nicolai Glaser

Nicolai Glaser
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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Artikel Der BGH zieht Grenzen für Eigentümer im Streit mit der WEG-Verwaltung
Seite 44 bis 45
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