Gebühren in der WEG

Keine Sondervergütung für DSGVO-Tätigkeiten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist unbedingt einzuhalten – auch im Bereich der Immobilienverwaltung.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Grob gesagt geht es um Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten, also unter anderem um deren Übermittlung, Speicherung und fristgemäße Löschung. Eine Hausverwaltung darf nach einem Gerichtsurteil aber keine zusätzlichen Gebühren für die Umsetzung der DSGVO verlangen. 

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Artikel Keine Sondervergütung für DSGVO-Tätigkeiten
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