Während Einfamilienhäuser längst von Photovoltaikanlagen profitieren, bleibt ein Großteil der Wohngebäude mit mehreren Parteien bislang außen vor. Das liegt nicht zuletzt an der Komplexität von Mieterstrom-Konzepten. Mit dem im Jahr 2024 eingeführten Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) will die Bundesregierung eine neue Dynamik in die Photovoltaik-Nutzung in Mehrparteienhäusern bringen.
Das Mieterstrommodell wurde 2017 gesetzlich eingeführt und verfolgt das Ziel, lokal erzeugten Strom – etwa von einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach – direkt an die Mieter im Gebäude zu liefern. Dabei muss der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern kann direkt vor Ort verbraucht werden. Dafür erhalten Betreiber eine Mieterstromförderung gemäß § 21 Abs. 3 EEG.
In der Theorie klingt das attraktiv: geringere Solarstrompreise für Mieter und zusätzliche Einnahmen für Eigentümer. Doch in der Praxis scheitert die Umsetzung häufig an den regulatorischen Hürden. Gerade für kleinere Mehrfamilienhäuser von zwei bis 20 Parteien ist dieses Modell oft nicht wirtschaftlich und organisatorisch schlicht zu aufwendig.
Die GGV bietet einen alternativen Ansatz: Solarstrom aus einer gemeinschaftlichen PV-Anlage wird direkt innerhalb eines Gebäudes an einzelne Wohnparteien verteilt. Damit entfällt ein Teil der regulatorischen Anforderungen, etwa zur Reststromversorgungspflicht. Doch auch hier gilt: Für Eigentümer und Verwalter ist die Umsetzung ohne technische Expertise kaum zu bewältigen.
Eine neue Perspektive: einfache Alternative zu GGV
Das vom Münchner Technologieunternehmen Pionierkraft entwickelte Modell stellt lokal erzeugten Strom innerhalb eines Gebäudes bedarfsorientiert bereit, ohne dass Vermieter als Stromlieferanten auftreten müssen. Anders als beim geförderten Mieterstrom sind Eigentümer hier nicht verpflichtet, den gesamten Strombedarf der Mietparteien abzudecken. Vielmehr handelt es sich um eine ergänzende Stromlieferung: Der von der PV-Anlage erzeugte Strom wird an die Mieter verteilt. Der Restbedarf kann weiterhin wie gewohnt über den individuellen Energieversorger gedeckt werden. Dadurch entfallen komplexe Versorgungsverpflichtungen und das Risiko von Stromzukäufen zu ungünstigen Marktpreisen. Im Gegensatz zur GGV ist kein intelligentes Mess-System erforderlich, da die Pionierkraft-Hardware über geeichte Zähler verfügt.
Die technische Grundlage für diese Lösung besteht aus zwei Elementen: einer physikalischen Verbindung innerhalb des Gebäudes, die den Strom direkt zu den Mietparteien leitet, sowie einem digitalen System, das Verbrauch und Verteilung exakt misst und automatisiert abrechnet. Damit kann die Stromlieferung transparent dokumentiert werden.
Die Energiewende im Haus
Das junge Münchner Unternehmen Pionierkraft hat mit dem „Pionierkraftwerk“ eine Technologie entwickelt, die Solarstrom innerhalb eines Gebäudes automatisch nach Bedarf verteilt und gleichzeitig die komplette Abrechnung digital und rechtssicher übernimmt.
„Ein Hauptgrund für die zögerliche Umsetzung der GGV ist, dass die Netzbetreiber noch keine konkreten Umsetzungsmöglichkeiten etabliert haben, insbesondere die Anforderungen an die Messinfrastruktur“, erklärt Andreas Eberhardt, Co-Gründer und Geschäftsführer von Pionierkraft: „Genau hier setzen wir mit unserer Lösung an. Pionierkraft ermöglicht durch die Kombination aus Hardware und Software eine effiziente und rentable Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern.“
Pionierkraft ist dabei nicht auf Messstellenbetreiber angewiesen und liefert seine Hard- und Softwarelösungen an Handwerksbetriebe, die das System im Auftrag von Verwaltungen oder Vermietern in die Gebäude einbauen.
Wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
Ein Beispiel für die Praxisanwendung liefert Rolf Freytag, der sich für das „Pionierkraftwerk“ entschied. In seinem Mehrfamilienhaus bei München, in dem seine beiden Töchter und ein weiterer Mieter leben, installierte er eine zentrale Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 15 kW. Freytag hatte sich zunächst mit klassischen Mieterstrom-Lösungen beschäftigt, stellte jedoch schnell fest, dass diese für kleinere Mehrfamilienhäuser aufgrund hoher regulatorischer Hürden und bürokratischer Anforderungen nicht geeignet sind. Stattdessen entschied er sich für die Lösung von Pionierkraft, bei der der Solarstrom bedarfsgerecht auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt wird. Freytag musste sich nicht als Energieversorger registrieren oder mit komplexen Abrechnungsprozessen beschäftigen. Stattdessen übernimmt die Pionierkraft-Software die Verwaltung und Abrechnung, sodass der Eigentümer die Kontrolle über die Energieversorgung behält, ohne einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.
In Traunstein hat Eigentümer Ferdinand Eibl im Rahmen einer umfassenden Sanierung seines Mehrfamilienhauses eine PV-Anlage installiert und in ein ganzheitliches Energiekonzept integriert. Neben der Stromproduktion umfasst dieses eine neue Pelletheizung, eine gut gedämmte Gebäudehülle sowie die Vorbereitung für eine Ladeinfrastruktur. Ziel war es, die Betriebskosten für die Bewohner langfristig zu senken und die Energieversorgung des Hauses zukunftssicherer zu gestalten.
Eibl hatte sich im Vorfeld mit verschiedenen Optionen auseinandergesetzt. Mieterstrom-Modelle schloss er frühzeitig aus, da er weder als Energieanbieter auftreten noch die damit verbundenen vertraglichen Pflichten übernehmen wollte. Die Entscheidung fiel auf eine Lösung, bei der der erzeugte Solarstrom intern verteilt wird, ohne Verpflichtung zur Vollversorgung. Für den Reststrombedarf können die Mieter weiterhin ihren jeweiligen Versorger nutzen.
Ein Modell mit Zukunft
Ein wichtiges Argument für die Lösung „Ergänzungsstrom“ ist ihre Unabhängigkeit von Fördermechanismen und ihre rechtliche Stabilität – gerade im Lichte des jüngsten EuGH-Urteils zur „Kundenanlage“. Klassische Mieterstrommodelle, die auf dieser Sonderregelung beruhen, stehen nun auf unsicherem Boden. Anders ist es beim Pionierkraft-Modell, das auf Direktleitung innerhalb eines Gebäudes setzt: Laut juristischem Gutachten fällt dieses nicht unter die Definition eines Verteilnetzes und ist daher nicht vom Urteil betroffen (Bundesverband Neue Energiewirtschaft). Für Eigentümer, die Solarstrom wirtschaftlich und ohne regulatorisches Risiko nutzen wollen, kann das ausschlaggebend sein.
Bislang hat sich das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung noch nicht durchgesetzt. Ergänzende Modelle wie das von Pionierkraft bieten eine niedrigschwellige Alternative: technische Machbarkeit, wirtschaftliche Rentabilität und rechtliche Klarheit ohne die Pflichten einer Vollversorgung.
Gerade für kleinere Mehrfamilienhäuser können solche Lösungen Schlüssel zur Energiewende sein. „Das gemeinsame Engagement für Solarenergie in Mehrfamilienhäusern bis 20 Parteien ist ein wichtiges Signal – gerade in einem Bereich mit enormem ungenutztem Potenzial. Die direkte Nutzung von Solarstrom kann nur unter Einbindung dieser Gebäudeklassen echte Wirkung entfalten“, erklärt Andreas Eberhardt, Co-Gründer und Geschäftsführer der Pionierkraft GmbH.
Andreas Eberhardt
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