Scheitert die virtuelle ETV an staatlicher Bevormundung?
Der Vorschlag des Justizministeriums: Gemeinschaften können mit einer Dreiviertelmehrheit für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden dürfen. Was am Ende der parlamentarischen Beratungen beschlossen wird, ist ungewiss. Regierung und Bundestag wünschen die Reform, der Bundesrat hat sein Veto eingelegt.
Der Rechtsausschuss des Bundestages kam im Februar zu einer Expertenanhörung zusammen. Oliver Elzer, Richter am Anwaltsgerichtshof in Berlin, sprach von einem „großen Demokratieverlust“, denn durch die virtuelle Versammlung würden viele Wohnungseigentümer von der Verwaltung ihres wichtigsten Wirtschaftsgutes mangels Digitalkompetenz ferngehalten. Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ empörte sich einmal mehr über die „Spaltung“ der Eigentümer; ältere, schwerhörige und technikferne Eigentümer würden ausgegrenzt. Auch Rechtsanwalt Urs Taube sah das elementare Recht der Teilhabe gefährdet; außerdem bestehe die Gefahr, dass fremde Dritte Einfluss auf die Versammlungen nehmen könnten, wenn der Enkel dem Opa die Bedienung des Laptops erklärt. Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke, plädierte bei der Anhörung im Rechtsausschuss dafür, die virtuelle Variante nur mit einstimmigem Beschluss zuzulassen. Einstimmigkeit ist auch die Forderung des Bundesrates, der mit dem Hinweis auf die mögliche Benachteiligung älterer Eigentümer sein Veto gegen dieses Reförmchen eingelegt hat.
Man kann den Eindruck gewinnen, die rein virtuelle Eigentümerversammlung solle zwangsweise eingeführt werden. Tatsächlich geht es lediglich um eine dritte Option neben der reinen Präsenzversammlung und der hybriden Zusammenkunft. Die Möglichkeit zur virtuellen Versammlung wäre zeitgemäß, könnte aber durch eine übertriebene Fürsorge des Gesetzgebers verhindert werden. Deshalb: Wir benötigen mehr Pragmatismus und weniger paternalistische Bevormundung. Lasst die Verwalter doch machen. Die kennen ihre Klientel am besten. Sie werden sich hüten, Konflikt und Spaltung in ihre Kundschaft zu tragen. Die Herbeiführung eines Beschlusses für die virtuelle Versammlung ist auch eine unternehmerische Entscheidung, erfordert diplomatisches und kommunikatives Geschick. Ein positiver Beschluss dürfte eher an der finanziellen Frage als am Streit über Beteiligungsrechte scheitern, denn irgendwer muss die notwendige Software bezahlen. An der Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung können sich die Profis beweisen und von den weniger erfolgreichen unterscheiden.
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Thomas Engelbrecht
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