Risiko von Elementarschäden ist gestiegen
Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 zeigt, dass es oft schneller geht als man denkt: Im Nu führte der Starkregen zu großen Überschwemmungen. Infolgedessen beschädigte die Flut Häuser – viele Immobilien wurden sogar unterspült und komplett weggerissen.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Naturkatastrophen nicht auf. Hierfür ist innerhalb der Wohngebäude- oder Hausratversicherung ein zusätzlicher Baustein nötig: die Elementarschadenversicherung.
Leistungen der Elementarschadenversicherung
Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalt entstehen. Das sind unter anderem Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, Lawinen und Schneedruck sowie Überschwemmungen und Rückstau.
Allerdings springt nicht jede Police für jeden Naturgewaltschaden ein. Daher sollten Verbraucher die Versicherungsleistungen genau überprüfen und vergleichen. Im Kleingedruckten steht oft, welche Schäden ausgeschlossen sind. Häufig entscheidet die Ursache des Schadens darüber, ob die Versicherung leistet oder nicht. In vielen Fällen ist die Versicherungsleistung auch an bestimmte Pflichten des Versicherungsnehmers geknüpft.
Verbraucher sollten auch prüfen, für welche Gebäude die Versicherung gilt. Häufig wird nur das Haupthaus abgesichert. Nebengebäude wie die Garage oder das Gartenhäuschen sind dann im wahrsten Sinne des Wortes außen vor.
Eine Elementarschadenversicherung kostet unterschiedlich viel
Die Kosten einer Elementarversicherung richtet sich nach deren Leistungsspektrum und dem Risiko für das Eintreten eines Schadensfalls im jeweiligen Wohngebiet. Aus diesem Grund sollten sich Immobilieneigentümer informieren, welche Naturgefahren in ihrem Wohnviertel lauern und diese absichern. Häufig wird auch eine Selbstbeteiligung mit vereinbart.
Ein Test des Internetportals Finanztipp.de aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass eine Elementarschaden-Police je nach Anbieter einen Preisaufschlag von 10 bis 35 Prozent auf die Prämie der Wohngebäudeversicherung ausmacht.
Richtig handeln im Schadensfall – so geht’s
Wirkt eine Naturgewalt auf das Zuhause ein, sind Verbraucher meist dazu verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Im Falle einer absehbaren Überschwemmung sollten beispielsweise Fenster und Türen geschlossen und Möbelstücke nach oben gebracht werden. Kommt das Wasser aber unverhofft und schnell, sollte sich niemand in Gefahr bringen.
Wichtig ist, den Schaden so frühzeitig wie möglich zu melden. Verbraucher fragen in diesem Zuge idealerweise gleich beim Versicherungsunternehmen nach, wie sie weiter vorgehen sollten. Hilfreich ist es, den Schaden mithilfe von Fotos oder Videos gut zu dokumentieren.
Verständlicherweise wollen Betroffene ihren Schaden schnellstmöglich beseitigen. Sie sollten jedoch warten, bis sie eine Rückmeldung ihres Versicherers erhalten haben. In der Regel schicken Versicherungsunternehmen einen Gutachter, der den Schaden aufnimmt. Ist dann schon ein Teil des Schadens behoben, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht vollständig bezahlt.
Schadenversicherungen zahlen ausschließlich die Kosten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Hierfür ist entsprechend der Vereinbarungen im Vertrag entweder der angegebene Versicherungswert ausschlaggebend oder der Zeitwert, also der Wert des vorherigen Zustands.
Starkregen, Stürme und Hitzewellen
Extreme Wetterereignisse nahmen in den letzten Jahren zu. Hierfür sind unter anderem die Folgen des Klimawandels verantwortlich. Dazu zählen Starkregen, Stürme und Hitzewellen. Neben der Anzahl der Elementarschäden stieg auch das Ausmaß der Zerstörung. Aus diesem Grund sollten Eigentümer abwägen, ob eine Absicherung für sie sinnvoll wäre.
Nach den folgenschweren Hochwasserschäden im Juli 2021 forderten einige Politiker eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. In Spanien und Frankreich ist dies bereits gang und gäbe. Da es in Deutschland aber ein Recht auf Vertragsfreiheit gibt, dürfte die Umsetzung schwierig sein. Das Ifo-Institut hält eine Versicherungspflicht für Elementarschäden nur dann für sinnvoll, wenn die örtlichen Risiken als Grundlage für die Berechnungen der Prämien genommen werden.
Quelle: immowelt
Ebenfalls interessant:
Fachartikel der IVV: Auf Starkregen und Hitze vorbereitet sein
Online die Wettergefahren checken
Überschwemmungsgefahr durch Rückstau-Systeme mindern
Hochwasser Sommer 2021: Immobilienwirtschaft startet 74 Hilfsprojekte für Flutopfer
Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich (Schwammstadt)
IVV-Sonderpublikation "Das Regenwasser managen - Lösungen und Tools für Bauherren und Wohnungsunternehmen" als ePaper (kostenfrei ansehen)
IVV 10/23: Die Elementarschadenversicherung
IVV 11/23: Schäden durch Photovoltaikanlagen
IVV 12/23: Schäden durch Cyberkriminalität
DOSSIER (kostenlos!): Gebäudeversicherungen (PDF, 7 Seiten) bei Bestellung des IVV-Newsletters erhalten.