Versicherungsschutz

Inbetriebnahme eines Ofens vor Abnahme durch Schornsteinfeger

Die wenigsten Menschen lesen sich Versicherungsbedingungen durch. Doch diese sind nicht nur für die Frage des versicherten Risikos relevant, sondern aus ihnen ergibt sich auch, unter welchen Umständen ein Versicherer gegebenenfalls keine Leistungen zu erbringen hat. In diesen Versicherungsbedingungen sind in der Regel auch Obliegenheiten des Versicherungsnehmers geregelt, deren Verletzung zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes bis hin zu dessen Verlust führen kann.

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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1. Ein Wohngebäudeversicherer kann dem Versicherungsnehmer in seinen Versicherungsbedingungen wirksam auferlegen, dass dieser alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhält.

2. Nimmt ein Versicherungsnehmer einen Ofen, Kamin oder eine andere Feuerstätte in Betrieb, bevor der Schornsteinfeger diese abgenommen hat, kann dies im Brandfall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

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Artikel Inbetriebnahme eines Ofens vor Abnahme durch Schornsteinfeger
Seite 53 bis 54
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