Prüfung für Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird Pflicht
Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, fallen 15 Jahre nach dem Einbau unter die Prüfpflicht und müssen spätestens ein Jahr später untersucht worden sein. Wer eine Heizung am 1. Oktober 2009 eingebaut hat, muss die Prüfung also zum 30. September 2025 vorweisen können. Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Heizungen haben Zeit bis 30. September 2027.
Neue Regelung umfasst nun alle Heizungsanlagen
Die alten Kessel haben in der Regel einen zu hohen Verbrauch, verursachen zu hohe Betriebskosten und stoßen zu viel CO2-Emissionen aus. Genau hier setzt der Paragraf 60b im GEG an. Ziel ist, die Effizienz der bestehenden Anlagen zu erhöhen. Die neue Regelung hat zum Jahresbeginn 2024 eine Verordnung aus dem Jahr 2022 abgelöst. Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gab eine frühere Frist zur Prüfung vor, bezog sich jedoch nur auf Gasheizungen. Die neue Regelung umfasst nun alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger wie zum Beispiel zentralen Gas-, Öl- oder Holzheizungen.
Bei der Prüfung untersuchen Fachleute die Heizung auf wesentliche Energieverluste. Kommen Mängel zum Vorschein, können sie einschätzen, ob eine Optimierung der Einstellungen ausreicht oder eine Reparatur notwendig ist. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen entsprechen weitgehend denen aus der EnSimiMaV: Zu prüfen ist unter anderem, ob die Regelungseinstellungen optimiert sind, eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos vorhanden ist und inwieweit die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann. Weitere mögliche Optimierungsmaßnahmen sind die Nachtabsenkung sowie die Einstellung der Heizgrenztemperatur, damit die Heizung rechtzeitig im Sommerhalbjahr ab- und mit Blick auf das Winterhalbjahr wieder automatisch anschaltet.
Heizungsoptimierung: Regelung nachjustieren und hydraulischer Abgleich
Ein Teil der Heizungsoptimierung ist die richtige Einstellung der Regelung. So werden die Räume tagsüber möglichst konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Das trägt zu einem energiesparenden Betrieb bei. Über Nacht ist es ratsam, die Vorlauftemperatur über die Einstellung des Zeitprogramms herunterzuregeln. Senkt man die Vorlauftemperatur beispielsweise etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen ab und erhöht sie kurz vor dem Aufstehen wieder, lassen sich vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden Heizkosten einsparen. Drei Grad weniger Vorlauftemperatur entsprechen dabei durchschnittlich rund einem Grad weniger Raumwärme in der Nacht. Im Sommerhalbjahr sollte die Heizungsfunktion weitgehend abgeschaltet werden und nur Warmwasser für Bad und Küche bereitstellen. Erst wenn im Herbst eine mehrtägige kühlere Wetterperiode eintritt, sorgt das Unterschreiten der Heizgrenztemperatur dafür, dass die Heizung wieder anspringt.
Eine besonders wichtige Effizienzmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Er sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die individuell erforderliche Menge Heizungswasser ankommt und auch vom Heizkessel entfernt liegende Heizkörper ausreichend warm werden. So bleibt kein Raum unterversorgt. Das spart Kosten und nutzt die vorhandene Wärme ideal aus. Beim hydraulischen Abgleich ermitteln Fachleute mit Hilfe einer Heizlastberechnung, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Das hat Auswirkungen darauf, wie viel Wärme jeder Raum benötigt und damit, welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder Heizkörper hat. Voreingestellt wird dies über die Ventilunterteile der einzelnen Heizkörper.
Die Fachleute prüfen auch, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit die Wärme optimal im Haus verteilt werden kann. Ist das Heizsystem hydraulisch abgeglichen, regelt die Pumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. In der Regel kann dann die Vorlauftemperatur gesenkt werden. Das spart Energie und Geld, ist klimafreundlicher und bereitet die Anlage für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien vor.
Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich nach dem Berechnungsverfahren B durchgeführt wird. Das ist zwar aufwendiger, aber deutlich effektiver als das Schätzverfahren A. Für größere Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist Verfahren B sogar zwingend vorgeschrieben und muss schriftlich dokumentiert und an Eigentümerinnen oder Eigentümer übergeben werden.
Möglicherweise veraltete Heizungspumpe erneuern
Heizungspumpen sind in vielen Haushalten noch immer veraltet oder ungeregelt. Handelt es sich nicht um eine sogenannte Hocheffizienzpumpe, verursacht das Zusatzkosten beim Strom und beim Heizenergieverbrauch. Die Einschätzung der Expertinnen und Experten bei einer Heizungsprüfung gibt Aufschluss darüber, wann sich ein Tausch lohnt. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom. Das spart rund 50 bis 150 Euro Stromkosten im Jahr. Die Investition hat sich somit häufig nach wenigen Jahren amortisiert.
Die Fachperson untersucht bei einer Heizungsprüfung auch, ob Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren sinnvoll sind. Ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen und Anschlüsse sollten mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden; dies spart dauerhaft zusätzlich Heizenergie.
Kopplung an ohnehin anstehende Termine
Für die Umsetzung ist es sinnvoll, die Prüfung an einen bereits vereinbarten Termin zu koppeln. Hier bieten sich etwa der Kaminkehrtermin, die Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder die Heizungswartung an. Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden, so das Gesetz.
Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solchen, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen. In solchen Fällen wird eine Heizungsprüfung bereits regelmäßig durchgeführt.
Quelle: Zukunft Altbau, www.zukunftaltbau.de