13. November 2025, 08:49 Uhr
Wie teuer wird wohl die Hof-Verschönerung?
Der Fall: Die Eigentümer einer Wohnanlage hatten den Plan, den gemeinsamen Hof zu verschönern. Es wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Rede war von Entfernung bestimmter Pflanzen und von einer anschließenden Neubepflanzung. Die Hausverwaltung wurde beauftragt, sich darum zu kümmern. Jedoch ging man in dem Beschluss nicht näher auf die möglicherweise anfallenden Kosten ein. Das bemängelte ein Mitglied und focht die Entscheidung der WEG an.
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22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:









