Erhaltungsmaßnahmen in der WEG

Kostenrahmen ist zwingend nötig

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt werden. Sonst kann der Beschluss angefochten werden.

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Bitte einmal durchrechnen! Bild: Adobestock/ blende11.photo
Bitte einmal durchrechnen! Bild: Adobestock/ blende11.photo

Wie teuer wird wohl die Hof-Verschönerung?

Der Fall: Die Eigentümer einer Wohnanlage hatten den Plan, den gemeinsamen Hof zu verschönern. Es wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Rede war von Entfernung bestimmter Pflanzen und von einer anschließenden Neubepflanzung. Die Hausverwaltung wurde beauftragt, sich darum zu kümmern. Jedoch ging man in dem Beschluss nicht näher auf die möglicherweise anfallenden Kosten ein. Das bemängelte ein Mitglied und focht die Entscheidung der WEG an.

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