Keine allgemeine Pflicht von Vergleichsangeboten – Hinreichende Tatsachengrundlage genügt
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01. Juni 2026, 11:30 Uhr
2. Ob eine Beschlussfassung über eine Erhaltungsmaßnahme hinsichtlich der Tatsachengrundlage ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt davon ab, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung ausreichen.
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Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt
Benoit Spang
Fachanwalt, Kallenborn Anwalt
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Artikel Keine allgemeine Pflicht von Vergleichsangeboten – Hinreichende Tatsachengrundlage genügt
Seite 45 bis 46
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










