Exzessives Rauchen in Mieträumen kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. Darauf weist Christoph Schöll, Landesvorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz, hin. „Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Mainz macht deutlich, dass der vertragsgemäße Gebrauch dort endet, wo der Zustand der Wohnung durch Nikotin derart beeinträchtigt wird, dass eine einfache Renovierung nicht mehr möglich ist“, erklärt Rechtsanwalt Schöll. „Stark rauchende Mieter sind in solchen Fällen für eine aufwändige Sanierung verantwortlich und müssen die Kosten tragen.“
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