Urteil zu Schönheitsreparaturen

Starke Raucher müssen für Renovierung zahlen

Vergilbte Wände und Decken sowie intensiver Nikotingeruch gehen über die normale Abnutzung der Mietsache hinaus – daher muss ein Mieter für die Renovierung der Wohnung zahlen. Eine klagende Vermieterin erhielt Recht.

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Wenn starkes Rauchen zu einer Vergilbung von Decken und Wänden führt, so können diese Spuren die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung überschreiten. Foto: Adobestock/Imaginis
Wenn starkes Rauchen zu einer Vergilbung von Decken und Wänden führt, so können diese Spuren die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung überschreiten. Foto: Adobestock/Imaginis

Exzessives Rauchen in Mieträumen kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. Darauf weist Christoph Schöll, Landesvorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz, hin. „Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Mainz macht deutlich, dass der vertragsgemäße Gebrauch dort endet, wo der Zustand der Wohnung durch Nikotin derart beeinträchtigt wird, dass eine einfache Renovierung nicht mehr möglich ist“, erklärt Rechtsanwalt Schöll. „Stark rauchende Mieter sind in solchen Fällen für eine aufwändige Sanierung verantwortlich und müssen die Kosten tragen.“

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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