04. März 2024, 17:20 Uhr
Problemstellung
Verlangt der Mieter nach Ablauf der sechs Monate die Kaution zurück, rechnet der Vermieter regelmäßig mit seinen Schadenersatzansprüchen auf. Damit die Verjährung von Ersatzansprüchen zu vermeiden, ist allerdings nicht ganz so einfach, wie die folgende Entscheidung zeigt.
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Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr
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Artikel Rückzahlung der Mietkaution
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