Streit bei Auszug

Rückzahlung der Mietkaution

Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nach § 548 Abs. 1 S. 1 BGB innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Problemstellung

Verlangt der Mieter nach Ablauf der sechs Monate die Kaution zurück, rechnet der Vermieter regelmäßig mit seinen Schadenersatzansprüchen auf. Damit die Verjährung von Ersatzansprüchen zu vermeiden, ist allerdings nicht ganz so einfach, wie die folgende Entscheidung zeigt.

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Rückzahlung der Mietkaution
Seite 54
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