Kommentar zum Urteil des BGH
Vermieter kann Kaution auch nach sechs Monaten noch aufrechnen
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02. Oktober 2024, 12:42 Uhr
Das Urteil: Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine Aufrechnung von Schadenersatzforderungen durch den Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter seinen Anspruch nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist ausgeübt hat.
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Nicolai Glaser
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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Artikel Vermieter kann Kaution auch nach sechs Monaten noch aufrechnen
Seite 42
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts










