Vermieter kann Kaution auch nach sechs Monaten noch aufrechnen
Das Urteil: Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine Aufrechnung von Schadenersatzforderungen durch den Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter seinen Anspruch nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist ausgeübt hat.
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Nicolai Glaser

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