Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts
Gericht erkennt Eigenbedarf an – und belässt Mieter in der Wohnung
1167
05. September 2024, 07:43 Uhr
Das Urteil: Mietverhältnis zwei Jahre verlängert
Das Urteil ist ein Berufungsurteil (Az.: 67 S 264/22), dem eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte in Berlin zugrunde liegt. Das AG Mitte hatte die Klage einer Vermieterin auf Eigenbedarf zunächst abgewiesen, hauptsächlich wegen einer formell unwirksamen Kündigung. Entgegen dem AG Mitte sieht die ZK 67 die Kündigung aber als wirksam an und setzt das Mietverhältnis für zwei weitere Jahre fort, weil der Mieter zu zumutbaren Bedingungen keinen Ersatzwohnraum findet.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Nicolai Glaser
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Gericht erkennt Eigenbedarf an – und belässt Mieter in der Wohnung
Seite 42 bis 43








