Gericht erkennt Eigenbedarf an – und belässt Mieter in der Wohnung
Das Urteil: Mietverhältnis zwei Jahre verlängert
Das Urteil ist ein Berufungsurteil (Az.: 67 S 264/22), dem eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte in Berlin zugrunde liegt. Das AG Mitte hatte die Klage einer Vermieterin auf Eigenbedarf zunächst abgewiesen, hauptsächlich wegen einer formell unwirksamen Kündigung. Entgegen dem AG Mitte sieht die ZK 67 die Kündigung aber als wirksam an und setzt das Mietverhältnis für zwei weitere Jahre fort, weil der Mieter zu zumutbaren Bedingungen keinen Ersatzwohnraum findet.
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Nicolai Glaser
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