Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts

Gericht erkennt Eigenbedarf an – und belässt Mieter in der Wohnung

Im Januar 2024 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin II ein Urteil veröffentlicht, das schnell als das Ende der Eigenbedarfskündigung gedeutet worden ist. Eine wirksame Kündigung, ein begründeter Räumungsanspruch und dennoch muss das Mietverhältnis fortgeführt werden. Ist die Eigenbedarfskündigung von nun an aussichtslos? Zeit, das vermeintliche Grundsatzurteil genau anzuschauen.

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Das Urteil: Mietverhältnis zwei Jahre verlängert

Das Urteil ist ein Berufungsurteil (Az.: 67 S 264/22), dem eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte in Berlin zugrunde liegt. Das AG Mitte hatte die Klage einer Vermieterin auf Eigenbedarf zunächst abgewiesen, hauptsächlich wegen einer formell unwirksamen Kündigung. Entgegen dem AG Mitte sieht die ZK 67 die Kündigung aber als wirksam an und setzt das Mietverhältnis für zwei weitere Jahre fort, weil der Mieter zu zumutbaren Bedingungen keinen Ersatzwohnraum findet.

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Nicolai Glaser

Nicolai Glaser

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Artikel Gericht erkennt Eigenbedarf an – und belässt Mieter in der Wohnung
Seite 42 bis 43
23.1.2023
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Der Erwerber einer Wohnung tritt auch in Allgemeine Geschäftsbedingungen ein, die er nicht kennt. Landgericht Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 65 S 125/21