Miet- und Immobilienrecht – Kündigung durch Wohnungserwerber

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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Selbst wenn der Erwerber eines mit einem Zweiparteienhauses bebauten Grundstücks eine Wohnung in dem Objekt bereits bezogen hat, steht ihm kein persönliches Kündigungsrecht gem. § 573a Abs. 1 BGB gegenüber dem Mieter der zweiten Wohnung zu. Dies gilt, solange der Erwerb nicht durch Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen wurde. Dies ist selbst dann der Fall, wenn Nutzen- und Lasten des Objekts auf den Erwerber bereits übergegangen sind und der Veräußerer den Erwerber zum Ausspruch einer solchen Kündigung ermächtigt hat.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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Dr. Gerald Kallenborn

Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt

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Artikel Miet- und Immobilienrecht – Kündigung durch Wohnungserwerber
Seite 45 bis 46
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