Die hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Erwerber wird von vielen als fairer empfunden, als wenn der Käufer den gesamten Betrag bezahlt. Die Pflicht des Maklers, mit Kaufinteressenten einen Vertrag zur Courtagezahlung abzuschließen, führte zu einem Rückgang der juristischen Auseinandersetzungen. Allerdings haben Gerichte weiterhin spezielle Konstellationen im Dreieck zwischen Makler, Verkäufer und Käufer zu klären. Ferner gibt es Besonderheiten, die mit der Zinswende und den längeren Vermarktungszeiten einhergehen, die sich ebenfalls auf die Maklervergütung auswirken.
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Bernhard Hoffmann

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