Trotz Denkmalschutz wurde Solarzaun gestattet

Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Eerlaubt, oder nicht?

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Es kommt oft vor, dass elementare gesellschaftliche Interessen vor Gericht aufeinandertreffen. In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz waren es der Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Konkret: Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigentümer, weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz korrigierte die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurückzustehen habe.

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. 08. 2024, Az.: 1 A 10604/23

Häuser, in denen Wohnungen sind, können einer einzelnen Person oder einer einzelnen Gesellschaft gehören. Es gibt jedoch auch Häuser, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind und bei denen jede einzelne Wohnung einem einzelnen Eigentümer gehört - diese Wohnung...

 

Dr. Gerald Kallenborn

Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt
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