Akteneinsicht in der WEG
Rechte des Eigentümers und Pflichten des Verwalters
1106
04. Juni 2024, 08:57 Uhr
1. Das Rederecht auf Eigentümerversammlungen kann grundsätzlich durch einen nicht isoliert anfechtbaren Beschluss für eine konkrete Eigentümerversammlung beschränkt werden.
2. Ist zu befürchten, dass Redezeitbegrenzungen auch in künftigen Versammlungen erfolgen werden, um ohne Berücksichtigung des jeweiligen Erörterungs- und Klärungsbedarfs eines Tagesordnungspunkts Wortbeiträge eines einzelnen Eigentümers zu beschränken, ist die Redezeitbegrenzung für ungültig zu erklären.
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Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.
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Artikel Rechte des Eigentümers und Pflichten des Verwalters
Seite 51 bis 53
4.9.2023
Garagen in der Miet- und WEG-Verwaltung










