Kündigung

Parteiischer Verwalter

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Ein Verwalter hatte sich wegen der möglichen Wohnnutzung eines Ladenlokals innerhalb der Anlage ohne Beauftragung durch die Gemeinschaft rechtlich beraten lassen. Dadurch entstanden Kosten, die er der WEG in Rechnung stellte. Bei der Einladung zur Eigentümerversammlung schränkte er zudem die Anwesenheit von Rechtsanwälten ein. Aus diesen Ereignissen heraus und zudem wegen weiterer ungewöhnlicher Verhaltensweisen sahen einige Mitglieder das neutrale Auftreten des Verwalters verletzt. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Eine fristlose Kündigung des Verwalters sei im Interesse aller Wohnungseigentümer.

LG Dortmund

Urteil vom 13.01.2023

Az.: 17 S 89/22

Redaktion (allg.)

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